In der vergangenen Woche kam es über dem gesamte Kantonsgebiet zu flächendeckenden und ergiebigen Niederschlägen. Die Situation in den Wäldern konnte sich deutlich entspannen. Die Waldbrandgefahr reduziert sich damit auf «mässig». Somit ist die Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartements vom 24. April 2020 aufgehoben und es darf ab 7. Mai 2020 wieder im Wald und in Waldesnähe Feuer gemacht werden, sofern kein Verbot von Seiten der Gemeinde besteht.
Allfällige kommunale Verbote bleiben in Kraft und müssen durch die zuständigen Gemeindebehörden gesondert aufgehoben werden. Das Sicherheits- und Justizdepartement dankt der Bevölkerung für das Verständnis, das sie gegenüber dem Feuerverbot gezeigt hat.
Dank der Niederschläge sind auch die Wasserstände in den Fliessgewässern an den meisten Orten deutlich angestiegen. Die Bedingungen für die Wasserlebewesen haben sich dadurch deutlich verbessert. Dieser positive Trend dürfte nach Beurteilung des Amtes für Wasser und Energie weiter anhalten.