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Kanton
08.05.2020
08.05.2020 15:32 Uhr

Kanton regelt Not-Finanzierung von Kitas

Während des Lockdowns hatten die Behörden Eltern nahegelegt, die Kinder wenn möglich selbst zu betreuen.
Während des Lockdowns hatten die Behörden Eltern nahegelegt, die Kinder wenn möglich selbst zu betreuen.
Wegen der Corona-Krise wurden weniger Kinder betreut, was zu Ertragsausfällen führte. Diese sollen nun von der öffentlichen Hand abgefedert werden.

Die Regierung hat eine Verordnung über die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassen. Damit werden privaten Betreibern familienergänzender Betreuungseinrichtungen Ertragsausfälle erstattet, die aufgrund der aktuellen Situation entstehen. Häufig haben nämlich die Eltern als Reaktion auf Empfehlungen von Behörden ihre Kinder nicht mehr in die Kindertagesstätten (Kitas), privaten Horte oder Tagesfamilien gebracht.

Was mit Blick auf die Ansteckungsgefahr insbesondere nach dem früheren Kenntnisstand richtig war, hat in vielen Fällen aber heikle Finanzierungsfragen aufgeworfen. Viele Eltern sind nicht bereit, für nicht beanspruchte Betreuungsleistungen Beiträge zu entrichten. Die entstandenen Ausfälle für nicht bezahlte oder zurückgeforderte Beiträge tragen die Gemeinden. Diese sind generell für die Finanzierung der Kindertagesstätten verantwortlich und haben deshalb in vielen Fällen Leistungsvereinbarungen mit diesen Institutionen abgeschlossen.

Bundesbeiträge entlasten die Gemeinden

Als ein zentraler Punkt der Verordnung ist nun die Ausrichtung der in Aussicht gestellten Bundesbeiträge geregelt. Diese werden vom Kanton den Gemeinden weitergegeben. Der Anteil einer politischen Gemeinde an den Bundesbeiträgen wird sich nach der Höhe der von ihr rechtskräftig verfügten Ausfallentschädigung im Verhältnis zur Höhe der Ausfallentschädigung im ganzen Kanton richten.

Solidarische Unterstützung der Kitas

Die Regierung setzt in der aktuellen ausserordentlichen Lage auf die Solidarität und Eigenverantwortung aller Beteiligten. Die Gemeinden sichern mit der Übernahme der Ausfallentschädigungen das weitere Bestehen des Betreuungsangebots. Dieses ist unabdingbar für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Kanton kann gemäss Verordnung zur Überbrückung mit Darlehen einspringen – insbesondere etwa in Fällen, in denen die Unterstützung durch die Gemeinde nicht rechtzeitig zustande kommt. Die Darlehen sind dann von der jeweiligen Gemeinde zurückzuzahlen. Die Trägerschaften schliesslich haben mit der Offenhaltung ihrer Angebote in dieser schwierigen Situation einen systemrelevanten Beitrag geleistet. Eltern können zwar bezahlte Beiträge für nicht eingeforderte Betreuungsstunden zurückfordern. Es gibt aber auch viele Eltern, die dies nicht tun und damit die öffentliche Hand finanziell entlasten.

OM, Kanton St.Gallen
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