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Schmerikon
08.10.2022

Revision Friedhofs- und Bestattungsreglement

Im Schmerkner Friedhof werden ausgewählte Grabsteine nach der Grab-Aufhebung belassen – ohne formale Rechtsgrundlagen.
Im Schmerkner Friedhof werden ausgewählte Grabsteine nach der Grab-Aufhebung belassen – ohne formale Rechtsgrundlagen. Bild: Politische Gemeinde Schmerikon
Seit der Totalrevision des Friedhofs- und Bestattungsreglements 2016 ist in Schmerikon die Nachfrage nach Erdbestattungen und eigenen Urnengräbern gesunken. Nun geht der Gemeinderat eine Revision an.

An einer kürzlichen Sitzung genehmigte der Gemeinderat Schmerikon in 1. Lesung die Revision des Friedhofs- und Bestattungsreglements.

Grosse gesellschaftliche und weltanschauliche Veränderungen

Das Reglement wurde 2016 totalrevidiert. Bereits damals wurden die grossen gesellschaftlichen und weltanschaulichen Veränderungen, die sich nicht zuletzt auch auf die Bestattungsrituale auswirken, berücksichtigt.

Die Veränderungen haben sich beschleunigt. In Bezug auf die Bestattungsarten ist festzustellen, dass die Kremation die Regel ist. Darüber hinaus ist auch die Nachfrage nach eigenen Urnengräbern zurückgegangen. Urnen werden, sofern sie überhaupt noch auf dem Friedhof bestattet werden, mehrheitlich im Gemeinschaftsgrab oder in einer Urnennische bestattet.

Die Konsequenz für den Friedhof ist, dass sich dieser leert. Die Grabfelder für Erdbestattungen schwinden; die dafür vorgesehenen Reserven übersteigen den Bedarf bei weitem. Dieser ist neu zu bestimmen und zugunsten von Gemeinschaftsgräbern zu reduzieren.

Formale Rechtsgrundlage für Grabstein-Belassung fehlt

Bewährt hat sich die seit einigen Jahren praktizierte Belassung von ausgewählten Grabsteinen nach der Aufhebung der Einzelgräber. Hiermit wird ein gestaltendes Element eingeführt und trostlosen Grünflächen entgegengewirkt. Diesem Vorgehen fehlt jedoch die formale Rechtsgrundlage.

Das Reglement und Friedhofskonzept soll nun mit diversen Anspruchsgruppen besprochen und bereinigt werden, bevor es durch den Gemeinderat definitiv verabschiedet wird.

Gemeinderat Schmerikon