4'000 Ordnungsbussen verteilt – über 160'000 Franken für Kanton
Aufgrund einer Leserzuschrift hat Toggenburg24 erfahren, dass die Kantonspolizei am Rande des Dorfes Stein vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Vor 2020 galt auf dem besagten Abschnitt noch eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Im Jahr 2020 wurde diese auf 50 km/h gesenkt.
Gemäss Pascal Häderli, Mediensprecher bei der Kantonspolizei St.Gallen, hat die Kantonspolizei ab dem Jahr 2021 auf dem Abschnitt an «vier Tagen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Ausserdem wurde einmalig für die Dauer von rund sechs Wochen eine semistationäre Messanlage aufgeschaltet. Insgesamt wurden über 66'000 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden bei 3'977 Fahrzeugen eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt. Davon konnten 91 Geschwindigkeitsübertretungen nicht im Ordnungsbussenverfahren abgehandelt werden». Wenn ein Geschwindigkeitsverstoss nicht im Ordnungsbussenverfahren abgehandelt werden kann, erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Zudem droht der Entzug des Führerausweises für mindestens einen Monat.
Selbst wenn jeder der Fahrzeuglenker «nur» die kleinstmögliche Ordnungsbusse von 40 Franken erhalten haben sollte, spülten die Kontrollen knapp 160'000 Franken in die Kasse des Kantons. Der wirkliche Betrag dürfte um einiges höher sein, da auch viele Automobilisten eine höhere Busse als 40 Franken erhalten haben dürften.
Tiefbauamt macht widersprüchliche Angaben
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens des Tiefbauamtes wird im technischen Bericht die Geschwindigkeitsreduktion in Stein als Lärmschutzmassnahme begründet. Auf Anfrage teilt das Tiefbauamt mit, dass diese Information im technischen Bericht falsch sei. Vielmehr handele es sich bei Anpassung der Innerortsgeschwindigkeit lediglich um eine Bereinigung der Situation, verursacht durch die Veränderungen des Siedlungsrands.
Ein Augenschein vor Ort widerspricht dieser Aussage vehement. Alle Häuser an der Strasse sind sicherlich über 30 Jahre alt. Schon seit sehr langer Zeit wurde dort kein neues Haus gebaut. Eine Veränderung des Siedlungsrandes hat es in den letzten Jahrzehnten gar nie gegeben.
Kantonspolizei ignoriert BFU-Empfehlungen
Gemäss der Signalisationsverordnung darf eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nur im «dichtbebauten Gebiet» aufgestellt werden. Die BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) hat dazu Empfehlungen erlassen (können hier abgerufen werden):