Die Regierung will im Auftrag der rechtsbürgerlichen Mehrheit des Kantonsrates mit dem XIV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz eine Absenzenregelung für die Mittelschulen gesetzlich verankern. Der revidierte Artikel 42bis des Gesetzes enthält zunächst einen Positivkatalog.
Es werden Gründe für Absenzen genannt. So z.B. Studien- und Laufbahnberatung, Teilnahme an Vereins-, Gruppen- und Sportanlässen in leitender Funktion, Teilnahme an wissenschaftlichen Wettbewerben, Teilnahme an hohen religiösen Feiern, Hochzeit einer nahestehenden Person. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Neben dem Positivkatalog gibt es eine einzige Negativregelung: Explizit nicht erlaubt ist die Teilnahme an politischen Veranstaltungen, sofern das Thema der Veranstaltung nicht Gegenstand des Unterrichts ist.
SP verlangt Klärung
Die SP hält diese Regelung in ihrer Absolutheit für verfassungswidrig. Die Teilnahme an politischen Veranstaltungen ist grundrechtlich geschützt: Durch die Versammlungsfreiheit und die Meinungsäusserungsfreiheit. Und weil sich der politische Protest nicht immer an Schulschluss und Freizeit halten kann, muss dieser je nach Situation auch während des Unterrichts möglich sein. Die SP fordert die Regierung auf, diese Frage vertieft zu klären.
Im Übrigen sieht die SP weiterhin keinen Regelungsbedarf. Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen im Kanton St.Gallen stehen kurz vor dem Erreichen der Volljährigkeit – oder sie haben diese bereits erreicht. Dass sie sich politisch interessieren und engagieren, muss für den Kanton ein Grundinteresse sein.
Warum jetzt die Politik ihnen dieses Engagement mit einem Verbotsartikel erschweren will, ist für die SP unverständlich. Die Rektorate waren in der Vergangenheit selbst in der Lage, die Regelungen für Schulabsenzen zu treffen – und sie waren auch in der Lage, mit den streikenden Schüler:innen Lösungen zu finden. Sie brauchen kein neues Gesetz, welches ihnen Vorgaben macht.