Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Benken
18.12.2022
19.12.2022 06:53 Uhr

Schneeräumung: Tipps & Verbote

Bild: Gemeinde Benken, ZVG
Der Schnee muss weg, zumindest auf Strassen und Plätzen. Die Gemeinde Benken sagt, was erlaubt ist und was nicht und warum sie keine Haftung übernimmt.

Winterzeit – Schneezeit. Die Mitarbeiter des Benkner Bauamtes werden auch im Winter 22/23 alles daran setzen, die Gehwege und die Strassen in der Gemeinde in möglichst gutem Zustand zu halten.

Die Mahr AG macht es nicht mehr

Dabei werden sie neu von Sepp Hofstetter, Rötliwiesstrasse, unterstützt. Die H. Mahr AG hat ihre Tätigkeit auf diesen Winter abgegeben und der Gemeinderat hat Sepp Hofstetter nach erfolgter Ausschreibung für die Schneeräumung des Sektors Büchelstrasse gewählt. Unsere Kantonsstrasse wird vom Strassenkreisinspektorat des Kantons St.Gallen in Schmerikon unterhalten.

Keine Haftung für Schäden

Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Fahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten - vor allem in den frühen Morgenstunden. Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge durch den Winterdienst beschädigt werden können. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden an unsachgemäss parkierten Fahrzeugen ab und bittet die Bevölkerung, die Fahrzeuge nur auf markierten Parkfeldern abzustellen.

Ebenso bitten wir die Einwohnerinnen und Einwohner, die Kehrichtsäcke nicht schon am Tag vor der Abfuhr bereit zu stellen, da sie unter dem Schnee kaum sichtbar sind.

Verboten: Schnee in die Kanalisation kippen

Die Schneeräumung von Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder der Mieter. Wichtig zu wissen ist, dass Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobene «Gemeinde- und Staatsschnee» im üblichen und zumutbaren Mass zu dulden haben. Auch darf ohne Bewilligung kein Schnee und Eis in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer gekippt werden.

Benken.ch/Linth24