Immer wieder werde ich gefragt, was mit dieser 30 er Zone auf einer Kantonsstrasse los ist. Der Kantonsrat hat mit dem 17. Strassenprogramm 2019 – 23 beschlossen, Lärmsanierungen auf Kantonsstrassen sollten zum Beispiel mit Einbau von Schallschutzfenstern, raumplanerischen Massnahmen etc. erfolgen. Auf Tempo 30-Zonen ist zu verzichten.
Trotzdem haben es gewisse Kreise fertiggebracht, die Bürgstrasse in Eschenbach, angeblich gestützt auf die Lärmschutzverordnung des Bundes, mit einem Tafelwald auszustatten. Bei der Bürgstrasse handelt es sich ja um keine Quartierstrasse, sondern um eine Zufahrtsstrasse nach Goldingen und ins Zürcher Oberland.
Wäre diese Verordnung so sakrosankt anzuwenden, müssten alle Kantonsstrassen auf Tempo 30 gesetzt werden. Wieso gerade die Bürgstrasse als Pilotprojekt eines Lärmsanierungsfalls herhalten musste, ist mir schleierhaft.
Es gibt auch Stimmen, die in der Stadt St.Gallen die wichtigen Durchgangsstrassen mit Tempo 30 ausstatten wollen.
Es gibt aber auch Lichtblicke. So hat das Bundesgericht eine Verhältnismässigkeit verlangt und das Verwaltungsgericht St.Gallen hat eine Beschwerde an der Zürcherstrasse gutgeheissen.
Es stellt sich die berechtigte Frage: Hat den der Verkehrslärm mit dieser 30 er Zone, an der Bürgstrasse abgenommen?
Als Parlamentarier werde ich alles versuchen, die meines Erachtens unverhältnismässige Verkehrsschikane zu beseitigen.
Ich bin klar der Meinung. es gibt bessere Möglichkeiten um allfällige Lärmimmissionen zu eliminieren.