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Kaltbrunn
18.01.2023

30 Eingaben bei Obermühle-Projekten

Kartenausschnitt zum Kaltbrunner Bauprojekt Sanierung Obermühlestrasse mit Neubau Obermühle- / Kirnenbachbrücke.
Kartenausschnitt zum Kaltbrunner Bauprojekt Sanierung Obermühlestrasse mit Neubau Obermühle- / Kirnenbachbrücke. Bild: Gemeinde Kaltbrunn
Zum Sanierungs- und Ausbauprojekt der Obermühlestrasse sowie zum Hochwasserschutz-Bachprojekt gingen bei der Mitwirkung 30 Stellungnahmen ein. Nun nimmt der Gemeinderat Kaltbrunn dazu Stellung.

Die Obermühlestrasse ist in einem mangelhaften Zustand und muss dringend saniert sowie ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang stellt die Gemeinde den Hochwasserschutz am Dorfbach sicher, öffnet den Kirnenbach und legt die Gewässerräume auf dem betroffenen Abschnitt fest.

Der aktuelle Planungsstand der drei Projekte wurde vom 18. Juli bis 31. August 2022 einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterstellt. Innerhalb der Frist sind 30 Stellungnahmen von neun Personen eingegangen und fünf Parteien nahmen an den angebotenen Sprechstunden teil. Die nachfolgenden Aspekte stiessen auf besonders hohes Interesse:

Strassenprojekt

Strassenbreiten Obermühlestrasse

Das Projekt sieht die Instandstellung und teilweise eine Verbreiterung der sanierungsbedürftigen Obermühlestrasse ab der Obermühlebrücke bis zur Abzweigung Talweidstrasse vor. Mehrere mitwirkende Personen haben um eine Überprüfung der geplanten Strassenbreiten gebeten.

Die Gemeinde hat das Anliegen geprüft und hält an der vorgesehenen Strassenbreite von 4.5 Metern fest. Auf diese Weise kann die Strassenbreite auf dem gesamten Abschnitt vereinheitlicht werden. Die Strasse ist dadurch anspruchsgerecht ausgebaut (Verkehrsaufkommen, Holztransporte, Kreuzungsmöglichkeiten PW/PW und Fahrrad/LKW). Die Verkehrssicherheit wird verbessert.

Kostenteiler

Einige Mitwirkende erkundigten sich nach den zu erwartenden Kosten für den Ausbau der Obermühlestrasse.

Die Gemeinde Kaltbrunn übernimmt nach geltender Praxis 40 % der anrechenbaren Kosten für Strassenbau und Brücken. Die restlichen 60 % werden auf die betroffenen GrundeigentümerInnen aufgeteilt. Dieser Kostenteiler entspricht dem gängigen Vorgehen bei gleichgelagerten Projekten in der Gemeinde Kaltbrunn. Die Kosten für die Werke werden durch die entsprechenden Werke übernommen. Der konkrete Kostenteiler wird zu gegebener Zeit erarbeitet und zusammen mit dem Strassenprojekt öffentlich aufgelegt.

Zufahrt Obermühlestrasse

Die Brücke über den Dorfbach wird im Rahmen des Strassenprojekts ersetzt. Die neue Brücke wird vor Ort erstellt werden. Für die Gewährleistung der Zufahrt zur Obermühlestrasse in der Bauphase wurden im technischen Bericht zwei Varianten aufgezeigt. Die Variante 1 sah eine Umfahrung von der Rickenstrasse über den Schulweg, die Riednerstrasse und die Kengelwiesstrasse vor. Die Variante 2 sah eine Hilfsbrücke in unmittelbarer Nähe zur heutigen Dorfbachbrücke vor. Einige Mitwirkende beantragten beim Gemeinderat die Sicherstellung der Erschliessung mittels Hilfsbrücke.

Der Gemeinderat ist den Anträgen gefolgt. Die Zufahrt während der Bauzeit wird mittels Hilfsbrücke sichergestellt. Dadurch wird weniger Land beansprucht und die vorgesehenen Umfahrungsstrassen werden weniger belastet.

Klassierung und Eigentum

Auch die künftige Klassierung der Obermühlestrasse gab Anlass für Rückmeldungen. Ein Teil der Obermühlestrasse ist im Rahmen der laufenden Totalrevision des Strassenplans zur Aufklassierung in eine Gemeindestrasse zweiter Klasse vorgesehen. Gemäss Strassengesetz St.Gallen sind Gemeindestrassen zweiter Klasse in der Regel Eigentum der Politischen Gemeinde. Die Ausparzellierung und Übernahme erfolgt aber nicht automatisch.

Vorliegend strebt die Gemeinde die Übernahme des als Strasse zweiter Klasse gewidmeten Abschnitts an. Der Strassenverlauf und die Entschädigung für Mehrbeanspruchungen wurden bereits 2015 gemeinsam mit den hauptbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern festgelegt.

Kartenausschnitt zum Hochwasserschutzprojekt Obermühle inkl. Anbindung Kirnenbach in Kaltbrunn. Bild: Gemeinde Kaltbrunn

Bachprojekt

Geschiebesammler

Für die Gewährleistung der Hochwassersicherheit im Dorf sind am Dorfbach und am Kirnenbach bauliche Massnahmen nötig. Dazu zählt auch eine Erneuerung des bestehenden Geschiebesammlers. Zur technischen Ausgestaltung des neuen Geschiebesammlers sind viele Rückmeldungen eingegangen.

Die Einzelheiten werden in einer nächsten Projektphase verbindlich festgelegt. Die Gemeinde ist deshalb froh um die frühzeitige Beteiligung und führt im März einen Workshop durch.

Längsvernetzung

Zusammen mit dem Wasserbauprojekt erfolgen umfangreiche ökologische Aufwertungsmassnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Sicherstellung der Längsvernetzung und die Aufhebung der heutigen Sohlenpflästerung. Im Mitwirkungsverfahren wurde die Erstellung eines Fischpass-Bauwerkes angeregt.

Die Gemeinde richtet sich bei der ökologischen Ausgestaltung nach den Anforderungen des Amts für Wasser und Energie St.Gallen. Eine Längsdurchlässigkeit für Fische ist nicht vorgeschrieben. Auf die Erstellung eines Umgehungsbauwerks (Fischtreppe) wird darum aus Platzmangel verzichtet. Für kleine Wasserlebewesen ist die Längsdurchlässigkeit im Gewässer selbst sichergestellt.

Kostenteiler

Auch zum Kostenteiler zu den Massnahmen am Dorfbach und am Kirnenbach sind einige Fragen bei der Gemeinde eingegangen.

Die Perimeter-Unternehmung Dorfbach finanziert das Projekt über die Perimeterbeiträge. Die direkt anstossenden GrundeigentümerInnen werden zum heutigen Stand nicht mit zusätzlichen Kosten belastet. Für den Dorf- und den Kirnenbach stehen Beiträge von Bund und Kanton zur Verfügung. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Umfang der zukünftigen ökologischen Gestaltung. Die verbleibenden Kosten, nach Abzug der Subventionsbeiträge, werden durch das Perimeterunternehmen Dorfbach übernommen. Dafür werden die bereits bezahlten Perimeterbeiträge verwendet. Es wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben.

Gewässerraum

Auswirkungen auf Bebaubarkeit

Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone und Gemeinden zur Ausscheidung eines Gewässerraumes entlang von Flüssen, Bächen und Seen. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens wurden Bedenken zur künftigen Bebaubarkeit von Grundstücken entlang des Dorfbaches angemeldet.

Gemäss Gewässerschutzgesetzgebung sind innerhalb des Gewässerraums nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie zum Beispiel Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke, Schutzbauten oder Brücken zulässig. Ob der Gewässerraum baulich beansprucht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Diese Beurteilung erfolgt aber nicht bei der Gewässerraumfestlegung, sondern konkret und projektbezogen im Baubewilligungsverfahren. Bis zur rechtskräftigen Gewässerraumfestlegung gelten die heutigen, meist grösseren Gewässerabstände gemäss Übergangsbestimmungen zur Gewässerschutzverordnung. Wo Einschränkungen für die Bebaubarkeit bestehen, bestehen diese also bereits heute und die laufende Gewässerraumfestlegung entschärft das Ausmass.

Symmetrie

Der Gewässerraum ergibt sich aus der natürlichen Sohlenbreite, dem minimalen Gewässerraum sowie den wasserbaulichen und ökologischen Anforderungen. Einige mitwirkende Personen haben bei der Gemeinde eine asymmetrische Festlegung des Gewässerraum-Korridors verlangt.

Der Gewässerraum wird gemäss Arbeitshilfe zur Gewässerraumfestlegung St.Gallen als Korridor und leicht generalisiert ausgehend von der Gewässermitte festgelegt. Üblicherweise erfolgt die Festlegung symmetrisch. Damit wird die Belastung der Grundeigentümerschaft auf den beiden Seiten des Fliessgewässers gleichmässig verteilt. Eine asymmetrische Festlegung setzt eine sachliche und objektive Begründung voraus.

Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat dankt allen Mitwirkenden für die Beteiligung und die eingegangenen Rückmeldungen.

Die Bach- und Strassenprojekte werden gemäss Mitwirkungsantworten und kantonalem Vorprüfungsbericht weiterentwickelt. In erster Priorität wird die Gewässerraum- Festlegung weitergeführt. Die betroffenen AnwohnerInnen werden laufend informiert.

Gemeinderat Kaltbrunn / LinthSicht