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Kanton
07.02.2023
08.02.2023 10:56 Uhr

Bauernverband will Friedli

Der Landwirtschaftsrat des St.Galler Bauernverbandes stellt sich einstimmig hinter Ständerats-Kandidatin Esther Friedli.
Der Landwirtschaftsrat des St.Galler Bauernverbandes stellt sich einstimmig hinter Ständerats-Kandidatin Esther Friedli. Bild: who-s-who.ch
Der St.Galler Bauernverband spricht sich bei der Ständeratswahl für Esther Friedli aus und informiert über eine Messe, Schleppschlauchpflicht, Strukturdatenerhebung und WhatsApp-Dienst.

Bäuerliche Kandidatin Esther Friedli in den Ständerat

Am Sonntag, 12. März 2023, findet der erste Wahlgang der Ersatzwahl für den Ständerat statt. Gemeinsam unterstützen der St.Galler Bauernverband (SGBV) und der Kantonale Bäuerinnenverband St.Gallen die bäuerliche Kandidatin Esther Friedli in ihrem Wahlkampf. Der Landwirtschaftsrat des SGBV beschloss die Unterstützung einstimmig an seiner Sitzung Ende Januar. Die Anliegen der bäuerlichen Bevölkerung stehen weit oben in der politischen Agenda von Esther Friedli. Unter den vier Kandidatinnen ist Esther Friedli zudem die einzige aus dem ländlichen Raum und mit gewerblichem Hintergrund.

Der St.Galler Bauernverband hofft, dass die bäuerliche Kandidatin Esther Friedli vom ländlichen Stimmvolk unterstützt wird.

Bauernverbände SG, AR, AI an der Tier&Technik

Die Tier&Technik findet vom Donnerstag, 23. Februar, bis Sonntag, 26. Februar 2023, auf dem Gelände der Olma Messen statt. Die Bauernverbände SG, AR und AI sind gemeinsam in der Halle 2.1 vertreten und freuen sich, den persönlichen Kontakt und Austausch mit den Mitgliedern zu pflegen.

Am Sonntag, 26. Februar 2023, begrüsst Sie die bäuerliche Ständeratskandidatin Esther Friedli von 12:00 bis 15:00 Uhr am Stand der Bauernverbände und steht für Fragen rund um ihre Ständeratskandidatur zur Verfügung. Der St.Galler Bauernverband freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher am Stand.

Infos zur Schleppschlauchpflicht ab 1.1.2024

Am 8. Juli 2022 wurden die im 2022 registrierten Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen per E-Mail informiert, ob ihr Betrieb auf Grund der Daten 2022 der Pflicht untersteht oder nicht. In der Zwischenzeit wurden die Schleppschlauch-Vollzugsdokumente überarbeitet und ergänzt. Sie finden die Dokumente auf der Website des Amts für Umwelt (Düngung und Umwelt/sg.ch > Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft > Hofdüngeraustrag / Schleppschlauchobligatorium > Hilfsmittel).

Die wichtigsten Änderungen:

  • Betriebe, die über einen vor Ende Juli 2023 abgeschlossenen Kaufvertrag für emissionsarme Ausbringtechnik verfügen, sind während max. 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags von der Schleppschlauchpflicht befreit, wenn wegen Lieferschwierigkeiten die emissionsarme Ausbringtechnik nicht rechtzeitig geliefert werden kann.
  • Wenn sich einzelne schleppschlauchpflichtige Flächen nicht oder nicht optimal für die emissionsarme Ausbringung eignen, kann eine Flächenkompensation beantragt werden, bei der schleppschlauchpflichtige Flächen aus der Pflicht entlassen werden und dafür andere mind. eineinhalb Mal so grosse nicht pflichtige Flächen künftig emissionsarm gedüngt werden.
  • Eine fragmentierte Bewirtschaftungseinheit, die eine oder mehrere schleppschlauchpflichtige Teilflächen von 26-50 Aaren enthält, kann von der Schleppschlauchpflicht befreit werden. Das dazugehörige Beurteilungsschema finden Sie hier unter Punkt 3.2. Bei Bewirtschaftungseinheiten, deren Fläche mehrheitlich (>50 %) schleppschlauchpflichtig ist, ist keine Befreiung möglich.
  • Das Bundesamt für Landwirtschaft hat kommuniziert, dass nach Einführung des Schleppschlauchobligatoriums pro Hektare schleppschlauchpflichtiger Fläche grundsätzlich 6 kg Stickstoff (Nverf) in der Suisse-Bilanz angerechnet werden müssen.

Strukturdatenerhebung 2023 – falun unterstützt Sie

Am 13. Februar öffnet sich das Fenster für die Strukturdatenerhebung. Diese wird wieder digital durchgeführt. Aufgrund des Inkrafttretens des Verordnungspaketes 2022, kam es zu diversen Neuerungen in Bezug auf die Direktzahlungsbeiträge. Je nach Betrieb ergeben sich nebst den neuen Auflagen auch einige Möglichkeiten.

Bei all den Neuerungen lohnt es sich deshalb, sich frühzeitig zu informieren. Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen falun gerne zur Verfügung!

So erreichen Sie falun: 071 394 20 11, natur@falun.ch

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PD, St.Galler Bauernverband