In Benken und Gommiswald fühlten sich die Fasnächtler vor den Kopf gestossen. Die Kantonsregierung in St. Gallen hat ihnen die Beflaggung der Strassen verboten. Die Banner mit der Aufschrift «Häxtravagant» mussten zum Beispiel in Benken auf Anordnung der kantonalen Behörden in St.Gallen abmontiert werden. (Siehe Linth24 Artikel: «Die Vögte aus St. Gallen verbieten Fasnachts-Flaggen vom 17.Februar)
In der Linth-Zeitung (Artikel ist online nicht verfügbar) hat der Jurist Bruno Glaus aus Uznach den Sachverhalt untersucht und kommt zu einem eindeutigen Schluss: Das Verbot der Flaggen verstösst gegen geltendes Recht. Er bezieht sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil und einen dazu verfassten «brillanten Kommentar» des verstorbenen St.Galler Rechtsprofessors Dr. Rene Schaffhauser.
Tatsächlich hatte schon der Bundesrat in seiner Weisung zum Strassenverkehrsgesetz festgelegt: «Die Strassenreklame kann nur soweit eingedämmt werden, als sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.» Dazu der Uzner Jurist Bruno Glaus: «Mit anderen Worten: Auch Strassenbeschmückung und Strassenreklame geniessen den Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit und der Wirtschaftsfreiheit.»
Einschränkungen von Werbetafeln seien zwar seit 2012 auf Autobahnen verboten, aber eine «nachvollziehbare, sachlich begründete Praxis lässt sich entlang der Kantonsstrassen nicht ausmachen», schreibt der Jurist messerscharf in seinem Zeitungskommentar und kommt zum Schluss: «Das Fasnachtsflaggenverbot ist ein Affront sowohl gegen die Meinungsäusserungsfreiheit, wie auch gegen die Wirtschaftsfreiheit. Faktisch ist es inhaltliche Zensur.» Ein Flaggenverbot in einer langgezogenen Dorfstrasse sei auch deshalb nicht haltbar, weil es sich dabei um «risikoarme Zonen» handle.
Was die kantonalen Beamten mit dem Flaggenverbot verbrochen haben, muss die St.Galler Regierung beantworten. Sie erhielt von Heidi Romer, Kantonsrätin und Gemeindepräsidentin von Benken, eine «einfache Anfrage» in dieser Sache zugestellt.