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Uznach
28.03.2023

Abwasserreglement und Gebührentarif

Das am 30. November 2022 revidierte Abwasserreglement tritt per 1. Juli 2023 in Kraft (Symbolbild).
Das am 30. November 2022 revidierte Abwasserreglement tritt per 1. Juli 2023 in Kraft (Symbolbild). Bild: AdobeStock
Der Gemeinderat hat 2022 das revidierte Abwasserreglement erlassen. Das fakultative Referendum dagegen wurde nicht ergriffen und die Inkraftsetzung nun auf den 01.07.2023 bestimmt.

Die Abwasserentsorgung hat gemäss Finanzmanagementbericht aufgrund der kommenden Investitionen (z.B. Einbau 4. Reinigungsstufe zur Extraktion von Mikroorganismen/Nano-Partikeln) mittelfristig ein Finanzierungsproblem. Die Abwasserversorgung hat 2022 mit einem Verlust von Fr. 114’143 abgeschlossen.

Die Grundgebühr ist gemäss Fachempfehlungen mit einem Drittel deutlich zu tief und sollte 50 bis 70% betragen. Seit 2008 beträgt der Tarif für die Grund- und Meteorwassergebühr 75 Rappen pro Quadratmeter anrechenbare Fläche. Der Tarif wird auf 1. Juli 2023 um 15 Rappen auf neu 90 Rappen erhöht. Der Grundgebührenanteil beträgt neu immerhin rund 39%.

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