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Benken
14.04.2023

Fakultatives Referendum: Schulordnung und Reglemente

Die Schulordnung und Reglemente sind bei der Gemeindeverwaltung Benken öffentlich aufgelegt.
Die Schulordnung und Reglemente sind bei der Gemeindeverwaltung Benken öffentlich aufgelegt. Bild: www.benken.ch
Gemäss dem Beschluss des Gemeinderates wird die Schulordnung der Primarschule, das Reglement der Schulleitung und jenes der Schulkommission dem fakultativen Referendum unterstellt.

Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 7. Februar 2023 wird die Schulordnung der Primarschule Benken, das Reglement der Schulleitung und das Reglement der Schulkommission (von der Schulkommission am 16. Januar 2023 verabschiedet, vom Gemeinderat am 7. Februar 2023 erlassen) dem fakultativen Referendum – gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes und Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Benken – unterstellt.

Die Schulordnung und Reglemente sind bei der Gemeindeverwaltung Benken, Gemeinderatskanzlei (Büro 9), Zentrumplatz 2, 8717 Benken öffentlich einsehbar. Die Referendumsfrist dauert 40 Tage, vom 14. April 2023 bis zum 23. Mai 2023. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 300 gültige Unterschriften erforderlich.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Benken, Zentrumplatz 2, Postfach 24, 8717 Benken, einzureichen.

www.benken.ch