Sprache bildet nicht nur ab, sie formt auch die Wirklichkeit.
Die Verwaltung und der Gemeinderat formulieren deshalb alle Schriftlichkeiten nach innen und aussen geschlechtergerecht und orientieren sich an den Empfehlungen des Bundes und des Kantons.
Neutral und Doppelform, keine Sterne und Doppelpunkte
So werden Markierungen wie Genderstern (Bürger*innen) oder Genderdoppelpunkt (Bürger:innen) verzichtet. Wo immer möglich und sprachlich vertretbar, wird die neutrale Formulierung gewählt, damit alle Gender eingeschlossen sind, z.B. anstatt Lehrerin oder Lehrer, wird das Wort Lehrperson oder anstatt Mitarbeiter oder Mitarbeiterin wird das Wort Mitarbeitende, etc. verwendet.
Weiter werden Doppelformen gewählt, d.h. Bürgerinnen und Bürger und anschliessend wird die Doppelform abwechselnd verwendet, also Bürger und Bürgerinnen. Ausnahmen der genannten Varianten bilden z.B. mangelnder Platz bei einem Stelleninserat oder Formularen. Dort darf die Sparschreibung mit dem Zeichen «/» verwendet (Leiter/in) werden.
Auf die Kurzformen wie LeiterIn, Leiter(in), Leiter*in, Leiter:in wird ebenfalls verzichtet.
Mit dieser gendergerechten Sprache möchte der Gemeinderat alle Personen ansprechen und einbeziehen.