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04.08.2023

Geheimnistuerei um Solar-Anlagen

Bild: zVg / ERZ
Alpine Photovoltaik-Grossanlagen können leichter bewilligt werden. Im Kanton Schwyz gibt es fünf Projekte, aber die Standorte werden verheimlicht.

Im Kanton Schwyz gibt es aufgrund der voralpinen bis alpinen Lage und der Topographie Gebiete, die sich für den Bau von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen eignen würden. Dies bestätigt das Volkswirtschaftsdepartement nach einer Kleinen Anfrage von Kantonsrat Urs Rhyner (FDP, Schindellegi). Laut Rhyner könnte eine solche Anlage im Winter bis zu 3,5 mal mehr Strom produzieren, als es eine bestehende Anlage in Wädenswil tut.

Geheimnis um die Standorte

Laut Volkswirtschaftsdepartement haben bereits verschiedene Gespräche mit Initianten von Photovoltaik-Grossanlagen und den zuständigen kantonalen Ämtern sowie den Standortgemeinden stattgefunden. Bei den Initianten handle es sich um nationale und lokale Elektrizitätswerke. Bislang seien erste Projektideen zu fünf potenziellen Standorten in drei verschiedenen Gemeinden vorgestellt worden, heisst es. Welche dies sind, wird nicht gesagt.

Förderung alpiner Photovoltaik-Anlagen

Gemäss den neuen bundesrechtlichen Bestimmungen gelten für alpine Photovoltaik-Grossanlagen Erleichterungen im Bewilligungsverfahren. So gilt ihr Bedarf als ausgewiesen und sie gelten als von nationalem Interesse und standortgebunden. Ferner unterstehen solche Anlagen keiner Planungspflicht und das Interesse einer Realisierung geht anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vor.

Hürden kleiner als sonst

Mit den neuen bundesrechtlichen Bestimmungen wird deshalb die Planungspflicht für solche Anlagen aufgehoben, wie in der Antwort weiter erläutert wird. Es ist also nicht vorgängig ein Richt- und Nutzungsplanungsverfahren durchzuführen, sondern der Bau solcher Anlagen bedarf lediglich der raumplanerischen Bewilligung des Kantons und einer Baubewilligung. Und natürlich der Zustimmung der Standortgemeinden sowie der Grundeigentümer.

Eine generelle Übersicht über potenzielle Eignungsgebiete gibt es im Kanton Schwyz derzeit noch nicht. Dazu müsste laut Volkswirtschafts departement erst eine fachliche Grundlage erarbeitet werden.

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Der vollständige Bericht ist im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 28. Juli 2023 erschienen. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Daniel Koch, Redaktion March24 / Linth24