Das kantonale Bau- und Umweltdepartement hat die Öffentlichkeit zur Mitwirkung und Vernehmlassung zu den in diesem Jahr vorgesehenen Anpassungen des kantonalen Richtplans eingeladen.
Da das kantonale Verwaltungsgericht eine Beschwerde der politischen Gemeinden Weesen und Amden gegen die definitive Festsetzung des Deponiestandortes «Sittewald» im Richtplan 2022 gutgeheissen hat, bleibt der Deponiestandort im Entwurf des Richtplans 2023 unverändert mit dem Status «Zwischenergebnis» stehen.
Im Weiteren haben die kantonalen Amtsstellen (ebenfalls als Folge des Verwaltungsgerichtsentscheids) die Wegleitung für die Planung, Errichtung sowie den Betrieb von Materialabbaustellen und Deponien im Kanton St.Gallen grundlegend überarbeitet.
«Sittewald» wegen Erschliessung ungeeignet
Der Gemeinderat Amden ist nach wie vor davon überzeugt, dass sich der Standort «Sittewald», insbesondere wegen der nicht hinreichenden Erschliessung mitten durch den Dorfkern von Weesen und das Wohnquartier Fli-Amden, nicht für eine Deponie eignet. Er hat deshalb dem kantonalen Bau- und Umweltdepartement im Rahmen der Vernehmlassung beantragt, der Deponiestandort im «Sittewald» möge ganz aus dem Richtplan entlassen werden.
Zudem hat der Gemeinderat im Rahmen der Vernehmlassung – generell, vor allem aber auch hinsichtlich der neuen Wegleitung für Deponien und Abbaustandorte – eine bessere Zusammenarbeit der kantonalen Amtsstellen mit den betroffenen Gemeinden gefordert.