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Schmerikon
07.11.2023
08.11.2023 23:12 Uhr

Zwei Grossprojekte fürs Seedorf

Schmerikons Dorfzentrum beim Bahnhof soll völlig umgestaltet werden.
Schmerikons Dorfzentrum beim Bahnhof soll völlig umgestaltet werden. Bild: Werner Hofstetter, Linth24
Gegen 100 Schmerkner kamen am Montagabend zusammen, um sich über die Projekte «Eindolung Goldbergbach» und «Dorfzentrum und Ortsdurchfahrt» zu informieren. Diese liegen nun auf.

Im Goldberg Schmerikon kommen der Goldbergbach und der Kürzibach zusammen. Bei Regenfällen führen beide grössere Mengen Oberflächenwasser. Diese fliessen oberhalb der Siedlungen zusammen und stürzen oberhalb des Friedhofs in die Talebene. So entsteht eine Wassermenge, die nicht mehr aufzuhalten ist.

  • Eindolung Goldbergbach: Karte des Zusammenflusses von Kürzibach und Goldbergbach. Bild: Werner Hofstetter, Linth24
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  • Die vereinte Wasserleitung führt durch die enge Kirchgasse – eine besondere Herausforderung. Bild: Werner Hofstetter, Linth24
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  • Verlauf der Neueindolung über die Kirchgasse bis zur Rösslihaab. Bild: Werner Hofstetter, Linth24
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An der Bürgerorientierung erinnerte Gemeindepräsident Félix Brunschwiler an die Unwetter und Überschwemmungen mit Hangrutsch. Florian Meier, Projektleiter bei der Firma Schällibaum, gab einen ausführlichen Überblick über das Gefahrengebiet und den vorgesehenen Gewässerschutz. Vorgesehen ist eine neue Abwasserleitung über die Kirchgasse hinunter bis zur «Rösslihaab», dies mit einem Rohrdurchmesser von 1 Meter (Ø 100 cm). Diese Verlegung ist zwingend, da die Dorfplatzgestaltung einen anderen Abwasserverlauf nicht zulässt. Der neue Abwasserverlauf muss allerdings unter der Zürcherstrasse und SBB-Fahrspur vorgenommen werden. Somit wird es zeitweise zu Sperrungen, Nachtarbeiten und Betriebsunterbrüchen führen. Die Neuanordnung der Schiffe in der «Rösslihaab» wird nicht zu vermeiden sein.

Der vorgesehene Abwasserschutz bringt aber auch entsprechende Kosten mit sich. Der Voranschlag beläuft sich auf 5,9 Millionen Franken. Nach Abzug der Beiträge von Kanton, Tiefbauamt und SBB bleiben der Gemeinde noch rund 2,9 Millionen Franken. Der Baukredit wird am 14. April 2024 an der Urne abgeholt, so dass bereits Ende 2024 begonnen werden kann. Die Bauzeit erstreckt sich bis Dezember 2025.

Mit der neuen Zentrumsgestaltung sollen viele der jetzigen Parkplätze unter den Böden verschwinden. Bild: Werner Hofstetter, Linth24

Ein Dorfzentrum zum Verweilen schaffen

2004 wurde die heutige Autobahn Zürich-Oberland (A15) in Betrieb genommen. Der Durchgangsverkehr im Dorf Schmerikon hat in letzter Zeit wieder zugenommen. So muss eine Dorfplanung als Pflichtaufgabe der Gemeinde und Kanton ins Visier genommen werden. Trotz Verlegung der Dorfstrasse nach Süden und Neuführung des Trottoirs bleibt möglichst viel Bestehendes erhalten. Neue Fussgängerübergänge, Postautohaltestellen und Umschlagplätze entstehen.

Das nächste Ziel ist demzufolge die Schaffung eines Dorfzentrums. Der Gemeinderat hat eine Studie in Auftrag gegeben für die Machbarkeit einer Tiefgarage. Das erste Bauprojekt wurde 2005 von der Bürgerschaft abgelehnt. Die neue Studie wurde an der öffentlichen Bürgerorientierung vorgestellt. Das Dorfzentrum soll zu einem Treffpunkt und Begegnungsort werden als Chilbiplatz, Veranstaltungsort, für Weihnachtsmarkt usw.

  • Das Projekt im Zentrumsbereich gliedert sich in Teilprojekte. Bild: Werner Hofstetter, Linth24
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  • Ein weiterer Planausschnitt zur Zentrumsgestaltung. Bild: Werner Hofstetter, Linth24
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  • Planausschnitt zur Tiefgarage. Bild: Werner Hofstetter, Linth24
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Dies kann nur realisiert werden, wenn die Fahrzeuge in einer Tiefgarage verbannt werden. Das Angebot von 140 Veloabstellplätzen wird auf zwei Stöcken geplant. Es werden rund 70 Parkierflächen, Behindertenparkplätze, Motorradabstellflächen, WC und Lift angeboten. Die Tiefgarage kommt 3 Meter unter Boden. Eine Studie über eine doppelstöckige Tiefgarage musste aus mehreren Gründen ausgeschlossen werden. Der heutige Parkplatz wird aufgewertet mit Sitzplätzen, Sonnendach, Wasserspiel, Topfpflanzen und Baumallee. Die beweglichen Gegenstände können bei Bedarf entfernt werden. Der neue Dorfplatz wird behindertengerecht angelegt. Die Zu- und Wegfahrt erfolgen über die Zürcherstrasse (Dorfstrasse). Eine Zufahrt von der Bahnhofstrasse her wird nicht mehr möglich sein.

Nach allen Vorabklärungen dürfte der Baubeginn im Jahr 2025 sein. Der Bau der Tiefgarage ist auf 2026 terminiert. Die Einweihung von Tiefgarage, Dorfplatz und Dorfstrasse ist auf 2028/29 geplant. Die Kosten für Dorfplatz mit Tiefgarage werden auf ca. 6 Millionen Franken veranschlagt.

Gewerbe und Anwohner hinterfragen Parkplatz-Angebot

Dass solche grossen Projekte «zu reden» gibt, ist ganz klar. Die überaus vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Informationen aufsaugen wollten, stellten dann auch einige Fragen an den Gemeindepräsidenten und den Projektleiter. Gerade das Parkplatzangebot an der Dorfstrasse entlang wurde von Hausbesitzern und Gewerbe stark hinterfragt. Am Bahnhofgebäude werden keine Änderungen vorgenommen.

Auflage Zentrumsgestaltung und Ortsdurchfahrt

Der Gemeinderat hat basierend auf Art. 23 PBG[1] am 24. Oktober 2023 die nachstehenden Projekte bzw. Vorhaben genehmigt und zur öffentlichen Auflage erlassen. Als EigentümerIn eines Grundstücks im Plangebiet oder im Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes benachrichtigen wir Sie hiermit persönlich über die öffentliche Auflage.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 39bis StrG[2], Art. 41 PBG
Vorhaben: Zentrumsgestaltung (Dorfplatz, Bahnhofstrasse und Seefeld)
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Schmerikon, vertreten durch Gemeinderat, 8716 Schmerikon
Projektverfasser: Blau und Gelb Landschaftsarchitekten, Lattenhofweg 4, 8640 Rapperswil
Lage: gemäss beiliegendem Situationsplan

Gesetzliche Grundlagen: Art. 39bis StrG, Art. 41 PBG
Vorhaben: Teilstrassenplan Zentrumsgestaltung und Ortsdurchfahrt
Planungsträger: Politische Gemeinde Schmerikon, vertreten durch Gemeinderat, 8716 Schmerikon
Planverfasser: ERR Raumplaner AG, Teufener Strasse 1, 9001 St. Gallen

Gesetzliche Grundlagen: Art. 138 und 139 PBG
Vorhaben: Neubau Tiefgarage (öffentliche Einstellhalle unter Dorfplatz)
Planungsträger: Politische Gemeinde Schmerikon, vertreten durch Gemeinderat, 8716 Schmerikon
Projektverfasser: Schällibaum AG, Ingenieure und Architekten, Bahnhofplatz 11, 9001 Herisau

Auflage:

Die öffentliche Auflage dauert von Mittwoch, 8. November 2023, bis Donnerstag, 7. Dezember 2023. Die Unterlagen können eingesehen werden auf der Gemeindeverwaltung Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, im 3. Obergeschoss. Die Unterlagen stehen zudem elektronisch auf mitwirkung-schmerikon.ch zur Verfügung.

Hinweis:

Koordiniert mit der Auflage dieser Projekte / Vorhaben erfolgt auch die öffentliche Auflage des Projektes Kantonsstrasse Nr. 17, RMS-Kilometer 26.120 - 26.500, Strassenraum und Ortsdurchfahrt Schmerikon durch das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen

Einsprachen:

Gemäss Art. 45 StrG in Verbindung mit Art. 153 ff. des PBG sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, Postfach 14, 8716 Schmerikon, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat (Art. 45 Abs. 1 VRP[3]). In der Einsprache im Baubewilligungsverfahren ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

[1] Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1, abgek. PBG

[2] Strassengesetz, sGS 732.1, abgek. StrG

[3] Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, abgek. VRP

Politische Gemeinde Schmerikon

Auflage Goldbergbach

Der Gemeinderat hat basierend auf Art. 23 PBG[1] und 29 PBG in Verbindung mit Art. 21 ff. WBG[2] am 24. Oktober 2023 das nachstehende Projekt und den Sondernutzungsplan genehmigt und zur öffentlichen Auflage erlassen. Als EigentümerIn eines Grundstücks im Projekt- bzw. Plangebiet oder im Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes benachrichtigen wir Sie hiermit persönlich über die öffentliche Auflage.

Gesetzliche Grundlagen: Art. 21 ff WBG, Art. 41 PBG
Vorhaben: Wasserbauprojekt Eindolung Goldbergbach
Bauherrschaft: Politische Gemeinde Schmerikon, vertreten durch Gemeinderat, 8716 Schmerikon
Projektverfasser: Schällibaum AG, Ingenieure und Architekten, Bahnhofplatz 11, 9001 Herisau

Gesetzliche Grundlagen: Art. 25 WBG, Art. 41 PBG
Vorhaben: Sondernutzungsplan Gewässerraum Goldbergbach
Planungsträger: Politische Gemeinde Schmerikon, vertreten durch Gemeinderat, 8716 Schmerikon
Planverfasser: ERR Raumplaner AG, Teufener Strasse 1, 9001 St. Gallen
Lage: gemäss beiliegendem Situationsplan

Auflage:

Die öffentliche Auflage dauert von Mittwoch, 8. November 2023, bis Donnerstag, 7. Dezember 2023. Die Unterlagen können eingesehen werden auf der Gemeindeverwaltung Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, im 3. Obergeschoss. Die Unterlagen stehen zudem elektronisch auf mitwirkung-schmerikon.ch zur Verfügung.

Hinweis:

Koordiniert mit der Auflage dieses Projektes bzw. dieser Planung erfolgt auch die öffentliche Auflage für zwei Gesuche um Sondernutzungsbewilligung nach Art. 9 GNG für den Bootshafen «Rösslihaab» im Eigentum der Johann Müller AG und des öffentlichen Stegs «Dampfschiffsteg» im Eigentum der Politischen Gemeinde Schmerikon.

Einsprachen:

Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, Postfach 14, 8716 Schmerikon, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat (Art. 45 Abs. 1 VRP[3]). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 41 Abs. 4 PBG, Art. 28 WBG und Art. 48 Abs. 1 VRP).

[1] Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1, abgek. PBG

[2] Wasserbaugesetz, sGS 734.1, abgek. WBG

[3] Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1, abgek. VRP

Politische Gemeinde Schmerikon

Werner Hofstetter, freier Mitarbeiter Linth24