Ausgangslage
Die Zufahrtsstrasse ins Wengital ist ab dem Weiler Altwies eine öffentlich-rechtliche Strassenkorporation (Gemeindestrasse 3. Klasse), deren Unterhalt die Perimeterpflichtigen und die Gemeinde Kaltbrunn mit einem freiwilligen Beitrag finanzieren.
Diese Strassen dienen der Erschliessung der Land- und Forstwirtschaft. Sie stehen dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr nicht offen. Da die Wengistrasse keine Durchgangsstrasse ist, steht sie demnach nur einem beschränkten Benutzerkreis zur Verfügung.
Das Wengital hat sich in den letzten Jahren zu einem vielseitigen Naherholungsgebiet entwickelt. Im Sommer mit Wandern, Klettern und Biken sowie im Winter mit Skifahren und weiteren Outdoor-Freizeitmöglichkeiten. Die Strasse sowie auch die Parkiermöglichkeiten werden durch den motorisierten Freizeitverkehr ganzjährig rege benutzt.
Im Sommer wird die Strasse bis zum Parkplatz «Mittelwengi» und im Winter bis zum Holzlagerplatz «Schännerwiti» vom Tourismus beansprucht. Die Strasse misst eine Länge von 4,6 km. Der Belag besteht aus Netstalkies und einem Teilabschnitt aus Teer. Im Weiteren gehören drei Brücken sowie 78 Durchlässe dazu. Die Parkflächen / Holz-Lagerflächen sind im Eigentum der Ortsgemeinde Kaltbrunn bzw. der Ortsgemeinde Benken.
Ziel: Freizeitverkehr soll sich am Unterhalt beteiligen
Durch die intensive Nutzung der Strasse durch den öffentlichen Verkehr und die damit verbundenen anfallenden Unterhalts- und Instandstellungskosten werden die Strassenkorporation Altwies-Wengi in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kaltbrunn, der Ortsgemeinde Kaltbrunn sowie der Ortsgemeinde Benken die Parkflächen der allgemeinen Gebührenpflicht unterstellen.
Mit der Gebühr werden die Unterhalts- und Instandstellungskosten der Korporationsstrasse durch den Freizeitverkehr mitfinanziert. Die Umsetzung des Projekts erfolgt im Jahr 2024.
Digitale Parkgebühr-Erhebung geplant
Die Parkgebühren werden digital, mit Tageskarten die 48 h gültig sind oder mit Jahreskarten erhoben. Der Vorteil der digitalen Erhebung sind:
- Massive Reduktion der Investitionskosten (Anschaffung Parkuhren)
- Kein Gang zur Parkuhr nötig
- Kein Aufwand in der Bargeldverarbeitung
- Keine Gefahr von Vandalismus / Parkuhren
- Schnelle Anpassung der Tarife
- Elektronische Vollzugskontrolle
- Vielfältige, moderne Zahlungsprozesse
Für die Standorte der Signalisationstafeln muss für den Bezahlvorgang Mobilempfang gewährleistet sein.
Aus diesem Grund wird der Standort der Signalisationstafeln frühzeitig auf dem Zufahrtsweg erfolgen.