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Kaltbrunn
15.12.2023
22.12.2023 22:31 Uhr

Parkieren im Wengital soll kosten

Bekanntestes Bauwerk der Strasse im Wengital ist die Wengibrücke, in deren Nähe eine bewirtschaftete Parkiermöglichkeit geplant ist.
Bekanntestes Bauwerk der Strasse im Wengital ist die Wengibrücke, in deren Nähe eine bewirtschaftete Parkiermöglichkeit geplant ist. Bild: Jag9889 (CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons)
Die Strasse ins Naherholungsgebiet Wengital wird rege von motorisiertem Freizeitverkehr genutzt. Der Gemeinderat Kaltbrunn will die Parkierflächen beschränken und bewirtschaften.

Ausgangslage

Die Zufahrtsstrasse ins Wengital ist ab dem Weiler Altwies eine öffentlich-rechtliche Strassenkorporation (Gemeindestrasse 3. Klasse), deren Unterhalt die Perimeterpflichtigen und die Gemeinde Kaltbrunn mit einem freiwilligen Beitrag finanzieren.

Diese Strassen dienen der Erschliessung der Land- und Forstwirtschaft. Sie stehen dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr nicht offen. Da die Wengistrasse keine Durchgangsstrasse ist, steht sie demnach nur einem beschränkten Benutzerkreis zur Verfügung.

Das Wengital hat sich in den letzten Jahren zu einem vielseitigen Naherholungsgebiet entwickelt. Im Sommer mit Wandern, Klettern und Biken sowie im Winter mit Skifahren und weiteren Outdoor-Freizeitmöglichkeiten. Die Strasse sowie auch die Parkiermöglichkeiten werden durch den motorisierten Freizeitverkehr ganzjährig rege benutzt.

Im Sommer wird die Strasse bis zum Parkplatz «Mittelwengi» und im Winter bis zum Holzlagerplatz «Schännerwiti» vom Tourismus beansprucht. Die Strasse misst eine Länge von 4,6 km. Der Belag besteht aus Netstalkies und einem Teilabschnitt aus Teer. Im Weiteren gehören drei Brücken sowie 78 Durchlässe dazu. Die Parkflächen / Holz-Lagerflächen sind im Eigentum der Ortsgemeinde Kaltbrunn bzw. der Ortsgemeinde Benken.

Ziel: Freizeitverkehr soll sich am Unterhalt beteiligen

Durch die intensive Nutzung der Strasse durch den öffentlichen Verkehr und die damit verbundenen anfallenden Unterhalts- und Instandstellungskosten werden die Strassenkorporation Altwies-Wengi in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kaltbrunn, der Ortsgemeinde Kaltbrunn sowie der Ortsgemeinde Benken die Parkflächen der allgemeinen Gebührenpflicht unterstellen.

Mit der Gebühr werden die Unterhalts- und Instandstellungskosten der Korporationsstrasse durch den Freizeitverkehr mitfinanziert. Die Umsetzung des Projekts erfolgt im Jahr 2024.

Digitale Parkgebühr-Erhebung geplant

Die Parkgebühren werden digital, mit Tageskarten die 48 h gültig sind oder mit Jahreskarten erhoben. Der Vorteil der digitalen Erhebung sind:

  • Massive Reduktion der Investitionskosten (Anschaffung Parkuhren)
  • Kein Gang zur Parkuhr nötig
  • Kein Aufwand in der Bargeldverarbeitung
  • Keine Gefahr von Vandalismus / Parkuhren
  • Schnelle Anpassung der Tarife
  • Elektronische Vollzugskontrolle
  • Vielfältige, moderne Zahlungsprozesse

Für die Standorte der Signalisationstafeln muss für den Bezahlvorgang Mobilempfang gewährleistet sein.

Aus diesem Grund wird der Standort der Signalisationstafeln frühzeitig auf dem Zufahrtsweg erfolgen.

Karten der fünf geplanten Parkierflächen (blau) im Wengital. Insgesamt soll es 103 Parkiermöglichkeiten geben. Bild: Gemeinde Kaltbrunn

Fünf gekennzeichnete Flächen mit 103 Parkiermöglichkeiten

Die 103 Parkmöglichkeiten werden auf fünf gekennzeichnete Flächen beschränkt. Dadurch soll verhindert werden, dass Autos in Weideflächen oder auf Holz-Lagerflächen abgestellt werden.

Revision des Parkierungsreglementes und des Gebührentarifs

Als formelle Voraussetzung für die neue Parkgebühr müssen das Parkierungsreglement sowie der dazugehörige Gebührentarif der Gemeinde überarbeitet werden. Die Eckpunkte der Entwürfe lauten wie folgt:

Geltungsbereich

Das Parkierungsreglement regelt das Abstellen von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Kaltbrunn. Es gilt für Parkierungsanlagen, soweit diese vorgängig durch den Gemeinderat dem Geltungsbereich des Reglements unterstellt wurden. Die Gemeinde erlässt dazu eine Verfügung. Darin wird bezeichnet, welche Parkierungsanlagen dem Reglement unterstellt werden sollen und auf welchen Parkierungsanlagen ein bewilligt werden kann.

Beschränkung

Das Parkieren auf öffentlichem Grund kann im öffentlichen Interesse örtlich und zeitlich beschränkt werden. Auf den Parkierungsanlagen muss die zeitliche Beschränkung signalisiert werden.

Gebührenpflicht

Gebührenpflichtig ist auf öffentlichem Grund das Parkieren auf Parkierungsanlagen sowie regelmässiges Parkieren ausserhalb von Parkierungsanlagen.

Zeitlich unbeschränktes Parkieren

Der Gemeinderat entscheidet, auf welchen Parkierungsanlagen zeitlich unbeschränktes Parkieren bewilligt werden kann. Die Bewilligung verschafft weiterhin keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz oder auf Verfügbarkeit eines Parkplatzes.

Es werden Monats- oder länger dauernde Bewilligungen an Personen erteilt, welche ein gegenüber der Allgemeinheit erhöhtes Interesse an einer Dauerparkierung vor Ort haben. Der Kreis der Personen wird im Reglement und Gebührentarif bewusst nicht abschliessend geregelt. Die Bevorzugung einzelner Personengruppen würde gegen die gesetzliche Rechtsgleichheit verstossen.

Parkierungsanlagen

Die Bewirtschaftung der Parkierungsanlagen erfolgt mittels Parkuhren, Ticketautomaten, Schranken, Parkkarten, digitalen Hilfsmitteln oder dergleichen. Soweit Parkfelder markiert sind, darf ausschliesslich innerhalb eines Parkfelds parkiert werden.

Vollzug

Der Gemeinderat kann Vollzugs- und Kontrollaufgaben einer Verwaltungsabteilung, einer hierfür geeigneten Person oder Polizeiorganen übertragen. Die Kontrolle der Parkanlagen im Dorf erfolgt durch die Seewache AG. Die Kontrolle im Wengital wird durch die Strassenkorporation oder von ihr beauftragte Personen erfolgen.

Gebührentarif: maximal 2 Stunden gratis

Die Gebühr bemisst sich insbesondere nach Nutzungsintensität, Nutzungsdauer, wirtschaftlichem Nutzen für den Berechtigten und dem Schutz von Anwohnern und von gleichermassen Betroffenen vor umweltbelastenden Immissionen. Mit dem neuen Tarif wird die kostenlose Parkdauer auf allen von der Gemeinde bewirtschafteten Parkplätzen auf zwei Stunden festgelegt.

Freiwillige öffentliche Mitwirkung bis 12. Januar 2024

Der Gemeinderat unterbreitet das revidierte Parkierungsreglement und den Gebührentarif einer freiwilligen öffentlichen Mitwirkung.

Die Projektunterlagen sind vom 15. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 unter www.mitwirken-kaltbrunn.ch abrufbar und liegen im Eingangsbereich Gemeindehaus Dorfstrasse 5 öffentlich auf. Innerhalb der Frist können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner über die Onlineplattform oder schriftlich zuhanden des Gemeinderats zum Vorhaben äussern.

Vielen Dank für die wertvolle Mitarbeit!

Gemeinderat Kaltbrunn/Strassenkorporation Altwies-Wengi/LinthSicht / Linth24