Das neue Reglement für die Stromversorgung löst das Reglement über die Versorgung mit elektrischer Energie vom 17. September 2001 ab. Das über 20-jährige Regelwerk bedurfte einer Überarbeitung. Nach wie vor bezweckt das Reglement in seinem Kern die Übertragung der Stromversorgung und der öffentlichen Beleuchtung an die EVS Energieversorgung Schänis AG.
Kein Referendumsbegehren – Vollzug ab 1. Januar 2024
Das Reglement für die Stromversorgung unterstand in der Zeit vom 21. August bis 29. September 2023 dem fakultativen Referendum. Es ging kein Referendumsbegehren ein. Der Erlass ist damit in Rechtskraft erwachsen.
Der Gemeinderat setzt das neue Reglement für die Stromversorgung per 1. Januar 2024 in Vollzug.