Ohne Mitspracherecht der betroffenen Gemeinden wolle der Bund via Kantone die «schädlichen und ineffizienten Windräder» durchsetzen und habe deshalb ein Gesetz zur «zur Aushebelung der Gemeindebevölkerung» geschaffen.
Gegen dieses Gesetz soll nun mit einer Initiative vorgegangen werden. Das ist das Ziel eines neu geschaffenes Initiativkomitee aus dem Kanton St.Gallen. Die Personen stammen aus dem Umfeld der wegen ihrer «Corona-Skepsis» bekannten Gruppe «Aufrecht», welche diese Initiative im Oktober angekündigt hatte: (https://linth24.ch/articles/210803-gegenwind-initiative-erwogen).
«Ziel der Initiative ist nicht ein Verbot von Windenergie», schreibt das Initiativkomitee. Aber «die Direktbetroffenen von Lärm, Infraschall und Immobilien-Wertverlust sowie Menschen aus Tourismus, Hotellerie, Gastronomie und Landschaftsschutz sollen mitentscheiden können.»
Komplizierte Initiative
Die Forderung ist klar: Mitsprache der Bevölkerung bei der Realisierung von Wind-Turbinen. Der Weg dazu wirkt auf den ersten Blick kompliziert, denn um das Ziel zu erreichen, muss das neu erstellte kantonale Baugesetz geändert werden.
Aus diesem Grund steht auf dem Initiativbogen:
Gegenwind Initiative
Kantonale Initiative St. Gallen
Die Unterzeichnenden fordern, dass im Planungs- und Baugesetz folgender Artikel gestrichen wird:
Art. 33 Inhalt
1 Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für:
a) Abbaustellen von kantonaler und regionaler Bedeutung;
b) Deponien von kantonaler und regionaler Bedeutung;
c) Anlagen zur Gewinnung von Energie;
d) Anlagen zur Nutzung des Untergrundes;
e) Strassen und Wasserbauten, soweit sie mit Vorhaben nach Bst. a bis d dieser
Bestimmung zusammenhängen.
Artikel 33 wird wie folgt ersetzt:
Art. 33 Inhalt
1 Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für:
a) Strassen namentlich Hauptstrassen ausserorts und Hochleistungsstrassen;
b) Wasserbauten namentlich Hochwasserschutz und Staudämme.
Zuerst prüft die Staatskanzlei
Ob sich der Willen der Bevölkerung mit einer Abänderung dieser Gesetze mittels dieser Initiative durchsetzen lässt und ob die Initiative gesetzeskonform ist, wird die Staatskanzlei prüfen.
Die Initiative wurde am 21.Dezemver für diese Überprüfung bei der Staatskanzlei in St.Gallen eingereicht.