Die Negativmeldungen im Grünfeld hören nicht auf. Weil sich die Stadt, die Wasserversorgung (WVRJ) und das Sportcenters Grünfeld seit zwei Jahren nicht einigen können, steht die Wasserfassung im Grünfeld still. Vor gut einem Monat setzte sich die Stadt jedoch über das Verwaltungsgericht hinweg und gab der Wasserversorgung grünes Licht, die Bauarbeiten wieder aufzunehmen.
Gericht pfeift Stadt zurück
Nun pfeift das Verwaltungsgericht die Stadt mit schon dem 3. Baustopp wieder zurück. Der Bau steht ab sofort still. Das ist besonders tragisch, denn letzten Herbst lag zwischen der Stadt und dem Sportcenter Grünfeld eine Einigung auf dem Tisch. Die Stadt hätte dem Center den Baurechtsvertrag verlängert. Und damit hätte die Wasserfassung gebaut werden können.
WVRJ grätschte in Einigung
Die Vertragsunterzeichnung war auf den 27. November fixiert. Doch kurz davor forderte die Wasserversorgung, im Vertrag müsse die Möglichkeit eines «sofortigen Heimfalls» des Sportcenter-Landes an die Stadt integriert werden.
Damit aber könnte die Stadt oder die Wasserversorgung das Sportcenter Grünfeld jederzeit schliessen, was das Sportcenter nicht annehmen konnte. Somit platzte der Vertrag.
Stadt nimmt Baustart zurück
Mitte April teilte die Stadt mit, sie hebe den Baustopp nun eigenhändig auf. Um danach zu realisieren, dass ihr dazu die Kompetenz fehlte. Die Stadt musste zurückkrebsen und teilte neu mit, sie habe den Baustopp doch nicht aufgehoben und bitte das St.Galler Verwaltungsgericht, ihn aufzuheben.
Linth24 staunte
Anfangs Juni dann erklärte der Geschäftsleiter der Wasserversorgung an der GV, Martin Kurt mit, die Stadt hebe den Baustopp nun doch auf. Die Bauarbeiten würden am Montag, 3. Juni wieder beginnen.
Linth24 staunte und schrieb dazu: «Mit keinem Wort wurde erwähnt, wie das mit den hängigen Rechtsverfahren auf der Ebene Verwaltungsgericht vereinbar ist.»
Erneuter Baustopp
Wie es nun scheint, machte die Stadt die Rechnung ohne das Verwaltungsgericht. Dieses hat vor drei Tagen, am 1. Juli, zur Wasserfassung wieder einen Baustopp verfügt. Die Parteien erhalten nun eine nicht erstreckbare Frist bis am 10. Juli 2024, um sich vernehmen zu lassen.