Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Eschenbach
14.09.2024

Tempo 30 auf Bürgstrasse bleibt

Tempo-30-Schild an der Kreuzung Rickenstrasse/Bürgstrasse in Neuhaus in Richtung Bürg. (Archivbild)
Tempo-30-Schild an der Kreuzung Rickenstrasse/Bürgstrasse in Neuhaus in Richtung Bürg. (Archivbild) Bild: Kurt Pfiffner
Trotz Dialog des Gemeinderats Eschenbach mit dem Kanton St.Gallen bleibt Tempo 30 auf der unteren Bürgstrasse in Neuhaus. Es gebe weder Alternativen gegen Lärm noch Rechtsmittel.

Seit bald 2 Jahren gilt auf dem unteren Abschnitt der Bürgstrasse in Neuhaus eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dies ist unüblich, zumal es sich beim besagten Abschnitt um eine verkehrsorientierte Kantonsstrasse handelt. Begründet wird die Geschwindigkeitsreduktion durch die die nationalen Lärmschutzvorgaben.

Auftrag der Bürgerversammlung für Verhandlungen mit Kanton

Teile der Eschenbacher Bevölkerung sind mit der neuen 30er-Beschränkung nicht einverstanden und haben dem Gemeinderat anlässlich der Bürgerversammlung vom 30. November 2023 den Auftrag erteilt, diesbezüglich Verhandlungen mit dem Kanton St.Gallen aufzunehmen. Diesem Begehren ist der Gemeinderat inzwischen nachgekommen und ist in einen mehrstufigen Austausch getreten mit der Kantonspolizei und dem Tiefbauamt St.Gallen.

Dabei hat der Kanton wiederholt dargelegt, dass auf dem betroffenen Streckenabschnitt neben einer Geschwindigkeitsanpassung keine anderen lärmreduzierenden Massnahmen an der Quelle möglich seien. Begründet wird dies wie folgt:

  • Gemäss aktuellem Kenntnisstand würde sich die lärmmindernde Wirkung eines sog. «Flüsterbelags» in Anbetracht der beachtlichen Steigung der Bürgstrasse bereits nach einigen Jahren wieder aufheben. Weitere Erkenntnisse dazu werden derzeit durch den Austausch mit anderen Kantonen und im Rahmen von verschiedenen Testungen an anderen Stellen (u.a. auch in St.Gallenkappel) gewonnen.
  • Hinzu komme, dass ein Belagsersatz im besagten Abschnitt auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar sei. Der Ersatz eines technisch noch einwandfreien Belags wäre unverhältnismässig.

Weniger Tempo am sinnvollsten – Gemeinde ohne Rechtsmittel

Entsprechend sei die Tempobeschränkung derzeit der sinnvollste Weg, um die gemäss der nationalen Gesetzgebung geforderten Lärmimmissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Gemeinde verfügt zudem über keine Rechtsmittel, um eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit zu erwirken.

Gemeinderat Eschenbach/Eschenbach aktuell / Linth24