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Schmerikon
17.09.2024

A15-Gaster: Keine Abstimmung

Der Gemeinderat hat die Rechtsgültigkeit des Vernehmlassungsbeschlusses zur Verbindungsstrasse und zum Gemeindeanteil festgestellt.
Der Gemeinderat hat die Rechtsgültigkeit des Vernehmlassungsbeschlusses zur Verbindungsstrasse und zum Gemeindeanteil festgestellt. Bild: www.schmerikon.ch
In Schmerikon ist die Urnenabstimmung zur A15-Gaster vom Tisch. Nach Ablauf der Referendumsfrist sind keine Unterschriften eingereicht worden – damit hat das Seedorf Ja gesagt.

Der Gemeinderat hat am 2. Juli 2024 dem Genehmigungs- und Auflageprojekt der Regionalen Verbindungsstrasse A15 – Gaster zugestimmt. An diese Zustimmung geknüpft war die Zusicherung zur Übernahme des Gemeindeanteils von CHF 472'000 an die Kosten des Geh- und Radweges auf dem Gemeindegebiet Schmerikon. Diese Kosten betragen total CHF 1'220'000 und gemäss Strassengesetz hat die Gemeinde 35% davon zu tragen.

Gemäss Gemeindeordnung obliegt die Finanzkompetenz zu diesem Geschäft, nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat, bei der Bürgerschaft, welche eine Urnenabstimmung verlangen könnte. Dafür wäre in der Frist vom 2. August bis zum 10. September 2024 das Sammeln von mindestens 240 Unterschriften von Stimmberechtigten notwendig gewesen.

Ja zur Regionalen Verbindungsstrasse

Nach Ablauf der vorerwähnten Frist sind keine Unterschriften eingereicht worden. Der Gemeinderat hat daher per 11. September 2024 die Rechtsgültigkeit des Vernehmlassungsbeschlusses zur Verbindungsstrasse und zum Gemeindeanteil festgestellt. Damit hat Schmerikon Ja gesagt zur Regionalen Verbindungsstrasse. Damit wird auf kommunaler Ebene einzig die Bürgerschaft der Gemeinde Uznach, in welcher das Referendum ergriffen worden ist, über die weitere Bearbeitung des Projektes anlässlich einer Urnenabstimmung entscheiden.

Auch revidierte ZKL-Statuten rechtsgültig

Im gleichen demokratischen Verfahren sind die revidierten Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (ZKL), datiert vom 24. Oktober 2023, der Bürgerschaft unterbreitet worden. Auch in diesem Fall sind keine Unterschriften gesammelt worden, sodass keine Urnenabstimmung notwendig wird. Die Statuten haben daher in Schmerikon am 11. September 2024 Rechtsgültigkeit erlangt.

www.schmerikon.ch