Ziel der Gesetzesrevision seien «gewichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen», heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.
Wohnen mit ambulanter Unterstützung finanzieren
Dazu gehört ein neues Finanzierungssystem für das Wohnen mit ambulanter Unterstützung. Damit soll ermöglicht werden, dass Menschen mit Behinderung selbständig in der eigenen Wohnung leben können. Konkret würden als erstes die Bedürfnisse der Person durch eine unabhängige Stelle erhoben. Danach könnte der Kanton die benötigten finanziellen Mittel bewilligen.
Eine der Folgen wäre eine Verschiebung des Platzbedarfs in Wohnheimen hin zu ambulanten Angeboten. Dies hätte finanzielle Auswirkungen: Die damit verbundenen Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen könnten die Kosten für die ambulante Betreuung aufwiegen. Der Kanton rechnet jedenfalls bis 2034 «insgesamt mit einer Kostendämpfung von 10 Millionen Franken».
Barrierefreie Zugänge und Kommunikation
Als weitere Neuerung soll der barrierefreie Zugang zu «öffentlich zugänglichen Gebäuden im Eigentum der öffentlichen Hand» und die Pflicht zur barrierefreien Kommunikation des Staates gesetzlich verankert werden.
Bei der dritten Verbesserung geht es um Kinder mit Behinderungen. Wenn sie die Kitas besuchen wollen, kann dies Mehraufwände bei der Betreuung verursachen. Deshalb braucht es dafür eine Finanzierungslösung, an der sich Kanton und Gemeinden beteiligen. Zudem soll das Personal für den Umgang mit Kindern, die besondere Bedürfnisse haben, geschult werden.
Stellungnahmen von allen erwünscht
Da von der Revision des Behindertengesetzes vor allem Menschen mit einer Behinderung betroffen sind, stehen die Unterlagen auch in Einfacher und Leichter Sprache zur Verfügung. Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung können schriftlich, telefonisch, via Sprachnachricht oder mit einer Videobotschaft eingereicht werden. Zudem wird in einem Erklärvideo, das gemeinsam mit easyvote entwickelt wurde, erläutert, was eine Vernehmlassung ist. Alle interessierten Personen und Organisationen sind eingeladen, an der Vernehmlassung teilzunehmen, die bis Ende Februar 2025 dauert.