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Amden
22.06.2025
20.06.2025 18:27 Uhr

Neue Gewässerräume liegen auf

Auch für den Sagebach auf dem Ammler-Berg soll der Gewässerraum im Siedlungsgebiet festgelegt werden.
Auch für den Sagebach auf dem Ammler-Berg soll der Gewässerraum im Siedlungsgebiet festgelegt werden. Bild: Niederer + Pozzi Umwelt AG
Zur Festlegung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet legt Amdens Gemeinderat bis 9. Juli sieben neue Sondernutzungspläne und die (Teil-)Aufhebung von fünf Sondernutzungsplänen auf.

Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone und Gemeinden zur Ausscheidung der Gewässerräume entlang von Seen, Flüssen und Bächen. Die Ausscheidung erfolgt in der Form von kommunalen Sondernutzungsplänen. Mit dem Gewässerraumkorridor sollen die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sichergestellt werden.

Innerhalb des Gewässerraums sind nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie zum Beispiel Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke, Schutzbauten oder Brücken zulässig. Eine besondere Hausforderung ist die Gewässerraumfestlegung in bebautem Gebiet. Neubauten sind innerhalb des Gewässerraums grundsätzlich nicht zulässig. Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen geniessen unter Voraussetzungen Bestandesgarantie.

Gewässerraum-Festlegung im Siedlungsgebiet

Die Politische Gemeinde Amden legt in einer ersten Phase die Gewässerräume innerhalb des Siedlungsgebietes fest. In der Bauzone basiert die Festlegung auf vertieften Abklärungen bezüglich der hydraulischen Eigenschaften einzelner Gewässerabschnitte und deren Hochwassersicherheit.

Für den Sagenbach im Fli kann der Gewässerraum momentan noch nicht festgelegt werden. Die Festlegung bei diesem Bach erfolgt im Zusammenhang mit der öffentlichen Auflage des aktuell in der Planung befindlichen Hochwasserschutzprojekts.

Im Zuge der Festlegung der Gewässerräume sind auch einzelne bestehende Sondernutzungspläne, in welchen heute kommunale Gewässerabstandsvorschriften geregelt sind, ganz oder teilweise aufzuheben.

Keine Mitwirkungseingaben – Auflage bis 9. Juli 2025

Anlässlich des Mitwirkungsverfahrens im letzten Jahr sind keine Eingaben zu den geplanten Gewässerräumen eingegangen. Im Weiteren konnte das Vorprüfungsverfahren bei den involvierten kantonalen Amtsstellen abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Festlegung der Gewässerräume sieben neue Sondernutzungspläne erlassen und die Aufhebung oder Teilaufhebung von fünf bestehenden Sondernutzungsplänen beschlossen. Die Sondernutzungspläne liegen vom 10. Juni 2025 bis am 9. Juli 2025 öffentlich auf (auch online).

Gemeinderat Amden / Redaktion Linth24