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Eschenbach
10.07.2025
10.07.2025 12:04 Uhr

SVP will Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen

Der Kopftuch-Fall in Eschenbach wirft national Wogen.
Der Kopftuch-Fall in Eschenbach wirft national Wogen. Bild: zVg (Collage Linth24)
In Eschenbach verhinderten Eltern die Einstellung einer Lehrerin mit Kopftuch. Nun will die SVP St. Gallen das Thema gesetzlich regeln.

Die von «Linth24» Anfang Woche publizierte Geschichte wirft hohe Wogen. Mittlerweile haben auch «Tages-Anzeiger» und «Weltwoche» den Fall aufgenommen. Die Rede ist von einer Primarschullehrerin, die sich vor ihrem Stellenantritt im Schulhaus Goldingen in Eschenbach Schülern und Eltern mit islamischem Kopftuch vorstellte.

Schule bedauert

Nach lauten Protesten aus Eltern-Kreisen verzichtete die Schulleitung auf eine Einstellung der Konvertitin. Die Schule bedauerte diesen Schritt. 

Nun ergreift die SVP des Kantons St. Gallen die Initiative und reicht beim St. Galler Kantonsrat eine Motion ein, um ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zu erwirken.

Vorbildfunktion

Die Partei schreibt in einer Mitteilung: «Lehrpersonen übernehmen eine zentrale Vorbildfunktion und auch ihre Kleidung soll die konfessionelle Neutralität der Volksschule widerspiegeln. Das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Lehrerin ist mit diesem Neutralitätsgebot nicht vereinbar».

Die SVP-Motion

 

Einführung eines Kopftuchverbots für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen im Kanton St. Gallen

«Die Schulgemeinde Eschenbach sah kürzlich von der geplanten Anstellung einer Lehrerin ab, da sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Vorausgegangen waren Einwände von Eltern, die auf die notwendige konfessionelle Neutralität der Volksschule hinwiesen. Die Schulbehörde rechtfertigte ihre Entscheidung zunächst mit dem bestehenden Lehrpersonenmangel. Letztlich erfolgte der Verzicht nicht wegen mangelnder fachlicher Eignung der Lehrerin, sondern aufgrund der unklaren rechtlichen Situation.

Im Kanton Genf ist das Tragen eines Kopftuchs durch Lehrerinnen im Unterricht untersagt. Ein Verbot, das vom Bundesgericht ausdrücklich als zulässig beurteilt wurde. Auch im Kanton St. Gallen ist es angezeigt, gesetzlich Klarheit zu schaffen. Deshalb sollen Lehrpersonen an öffentlichen Schulen grundsätzlich keine offensichtlich religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Sie übernehmen eine zentrale Vorbildfunktion und auch ihre Kleidung soll die konfessionelle Neutralität der Schule widerspiegeln. Das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Lehrerin ist mit diesem Neutralitätsgebot nicht vereinbar.

Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat eine Botschaft mit einem Entwurf zur Änderung des Volksschulgesetzes, bzw. anderer Erlasse vorzulegen, mit dem Ziel, das Tragen von religiös motivierten Kleidungsstücken, namentlich Kopfbedeckungen, durch Lehrpersonen an öffentlichen Schulen zu verbieten.»

 

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