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15.08.2025

Ausschuss über Sachwalter-Kritik

Wetzikons Stadtpräsident Pascal Bassu (r.) ist Vorsitzender des Ausschusses der Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon.
Wetzikons Stadtpräsident Pascal Bassu (r.) ist Vorsitzender des Ausschusses der Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon. Bild: GZO/ZO24
Clearway Capital will die Sachwalter des GZO Spital Wetzikon ersetzen: Sie gewichteten Interessen der Aktionärsgemeinden zu stark. So reagiert der Ausschuss der Aktionärsgemeinden.

Clearway Capital hat für die Gläubigerversammlung vom 8. September 2025 den Antrag gestellt, die aktuellen GZO-Sachwalter, Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach, abzusetzen und durch einen neuen zu ersetzen. Als Grund führte Clearway Capital in einer Medienmitteilung von Ende Juli 2025 an, dass die Sachwalter die Interessen vieler Gläubiger nicht ausreichend wahrnehmen und die Interessen der Aktionärsgemeinden unverhältnismässig stark in den Vordergrund stellen würden (wir berichteten).

Zürioberland24 wollte es genauer wissen und hat sich beim Leiter des Ausschusses der Aktionärsgemeinden, dem Wetziker Stadtpräsidenten Pascal Bassu, erkundigt.

Zürioberland24: Herr Bassu, was sagen Sie zur Kritik von Clearway?
Pascal Bassu: Wir nehmen diese so zur Kenntnis. Bemerkenswert ist, dass Clearway Behauptungen in den Raum stellt, welche nicht belegt werden.

Clearway schlägt auch bereits eine konkrete Person als Nachfolge vor; Michael Endres. Was sagen Sie dazu?
Uns erstaunt das. Das Gericht müsste eine Voreingenommenheit oder Befangenheit bei dieser Personen ausschliessen können, was hinsichtlich des Antragstellers erstaunt.

Bislang sind zwei Sachwalter engagiert, Clearway schlägt eine Person vor. Warum sind im Fall der GZO AG zwei Sachwalter tätig?
Das müssen Sie konkret das GZO und das Bezirksgericht fragen. Aus unserer Sicht macht dies jedoch bei der Grösse und Komplexität des Cases insofern Sinn, als man so auch einer möglichen Befangenheit oder Voreingenommenheit entgegen wirken kann.

Wie hoch sind die Sachwalter-Kosten in Franken, die bislang im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren aufgelaufen sind?
Das müssen Sie das GZO fragen.

Wer trägt die Kosten für die Sachwalter?
Vollumfänglich das GZO.

Wer übernimmt die Kostenkontrolle in Bezug auf die Sachwalter?
Das GZO.

Barbara Tudor, Zürioberland24 / Linth24