An seiner Sitzung kürzlich hat der Schmerkner Gemeinderat beschlossen, einen Brief des Schweizerischen Gemeindeverbandes an Bundesrat Albert Rösti und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) mitzuunterzeichnen. Der Vorschlag, ein generelles Tempo 50 km/h auf innerörtlichen verkehrsorientierten Strassen mittels Anpassung der Signalisationsverordnung (SSV) umzusetzen, wird darin abgelehnt.
Der Bundesrat antwortet mit dem Vorschlag auf eine Motion der eidgenössischen Räte.
Gemeindeautonomie und -kompetenzen nicht untergraben
Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband hatten sich stark gegen die Motion engagiert, da sie die Gemeindeautonomie und damit die aktuelle Kompetenz der Gemeinden und Städte bei der Umsetzung von verkehrlichen Massnahmen untergrabe. Die kommunalen Behörden seien am besten in der Lage zu beurteilen, ob eine Abweichung von den geltenden Höchstgeschwindigkeiten (nach oben oder nach unten) notwendig und zweckmässig sei.
Mit dem Entscheid auf Bundesebene werde ihnen dieser Handlungsspielraum und die Kompetenz, selbst zu entscheiden, genommen. Das sei gerade im Jubiläumsjahr zu Art. 50 der Bundesverfassung, welcher die Gemeindeautonomie festlegt, besonders stossend.