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Leserbrief
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28.12.2025
28.12.2025 07:11 Uhr

Problematischer Juso-Kampf gegen Zigeunersalat

Stafan Gschwend, Schmerikon; Zigeunersalat von Beck Steiner
Stafan Gschwend, Schmerikon; Zigeunersalat von Beck Steiner Bild: Linth24
Die Juso Zürcher Oberland attakiert Beck Steiner, der mehrere Filialen im Linthgebiet führt, wegen seinem «Zigeunersalat». Gemäss Stefan Geschwend sehen Juso und SP schlecht aus.

Stefan Geschwend aus Schmerikon bezieht sich in seinem Leserbrief auf eine Mitteilung der Juso/SP Zürcher Oberland zum «Zigeunersalat», den Beck Steiner anbietet. Die Juso schreibt, der Name sei während dem Nationalsozialismus in Konzentrationslagern verwendet worden, womit er direkt an den Genozid an den europäischen Sinti, Roma und Jenischen erinnere.

Zigeunersalat in der KI

Stefan Gschwend hat die Juso Mitteilung in KI (Künstliche Intelligenz) eingespiesen und gefragt:  «Zeige mir, wo die Juso und die SP (mit ihrer Mitteilung gegen Beck Steiner) rechtlich fragwürdiges Verhalten zeigen».
Gschwend folgert, leider würde die angegriffene Bäckerei «vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen, welche die Linken «kaum plagen» würden, rechtlich nicht gegen die Angriffe vorgehen. Aber KI zeige, wo sich die Juso Zürcher Oberland und die SP  auf dünnem Eis bewege.
Die folgenden Kommentare stammen von KI und sind den Schweizer Gesetzen entnommen.

1. Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung)
«Die Rechtslage sagt, die Wirtschaftsfreiheit schütze die freie Produktgestaltung, die freie Sortiments- und Namenswahl und die freie Marktkommunikation. Einschränkungen dürfen nur durch staatliche Stellen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Wenn Parteien auf die Wirtschaftsfreiheit öffentlich Druck auf ein Unternehmen ausüben oder moralische Vorwürfe erheben, entsteht ein privater Zwang ohne gesetzliche Grundlage .» Es werde politischer Druck statt Recht angewendet.

2. Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 ZGB)

«Die Rechtslage sagt: Eine Persönlichkeitsverletzung liegt vor, wenn jemand öffentlich in seiner sozialen oder beruflichen Achtung herabgesetzt wird, ohne überwiegendes öffentliches Interesse.» Besonders heikel sei: Die Juso behauptet sinngemäss, die Verwendung des Begriffs reproduziere Diskriminierung und trage zur Fortsetzung historischer Gewalt bei. «Für lokales KMU könne das rufschädigend wirken.»

3. Nötigung (Art. 181 StGB – Grenzfall)

«Die Rechtslage sagt: Nötigung liegt vor, wenn jemand zu einem Verhalten gezwungen wird, das er sonst nicht wählen würde. Heikel ist der Vorwurf, weil der Angriff der Juso auf die Bäckerei eine «öffentliche Kampagne» darstellt, eine «moralische Eskalation» (KZ-Bezug) enthält und eine «klare Handlungsforderung an ein einzelnes Unternehmen» stellt.

4. Verletzte Verhältnismässigkeit

Das Problem: «Politische Parteien tun hier so, als wollten sie gesellschaftliche «Sprachregeln durchsetzen», besitzen dazu aber keine demokratische Legitimation.» Ausserdem, so sei der Vergleich mit einem Genozid und der KZ-Terminologie unverhältnismässig, wenn es um «ein einzelnes Produkt» gehe.

Juristisches Fazit

KI schreibt aufgrund geltender Schweizer Gesetzte: «Die Juso/SP handeln nicht klar rechtswidrig, bewegen sich aber mehrfach im rechtlichen Graubereich, setzen politischen Druck dort ein, wo eigentlich das Gesetz zuständig wäre und riskieren Persönlichkeits- und wirtschaftsrechtliche Konflikte. Das Vorgehen von Juso/SP ist politisch rechtlich schlecht abgesichert.»

Stefan Gschwend, Schmerikon
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