Vor 12 Jahren schloss Autohändler Martin Stüssi mit der Ortsgemeinde Schänis einen Baurechtsvertrag für eine Parzelle im Industriegebiet Feld ab. Bis heute liegt die Parzelle jedoch immer noch brach. Ursprünglich hiess es im Baurechtsvertrag, dass Stüssi einen Ausstellungsraum mit Werkstatt zu erstellen habe. Folgender Satz sorgte dafür, dass Stüssi zudem eine Tankstelle mit Shop bauen wollte: «Der nicht überbaute Teil des Grundstücks darf von den Baurechtsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach ihrem Belieben genutzt werden.» Dies entbrannte den Rechtsstreit zwischen ihm und der Ortsgemeinde, die eine Tankstelle nicht durch den Baurechtsvertrag abgedeckt sah.
Vor Kreis- und Kantonsgericht
Ende 2019 landete der Konflikt vor dem Kreisgericht Uznach, welches Stüssi dann untersagte, die geplante Tankstelle mit Shop zu bauen. Der Autohändler zog weiter ans Kantonsgericht, wo er heuer ebenfalls eine Absage einstecken musste. Dieses akzeptiere er aber, sagt Stüssi gegenüber der Linth-Zeitung. Stüssi bedaure, dass der Rechtsstreit so lange ging und kritisierte die Kommunikation der Gemeinde und Ortsgemeinde. Man liesse ihn lange in der Annahme, die Tankstelle sei zulässig, berichtete er gegenüber der Linth-Zeitung. Er hätte viel Zeit und Geld sparen können.
Aus dem Ärger gelernt
Ortsgemeindepräsident Büsser sieht das jedoch anders. Seiner Meinung nach sei die Kommunikation von Stüssis Seite sehr dürftig und langsam gewesen. Man habe jahrelang nichts von ihm gehört, dann plötzlich sei der mit der Idee für die Tankstelle gekommen. Aus dem Ärger habe man aber gelernt, so Büsser gegenüber der Linth-Zeitung. Inzwischen trage man die Baurechtsverträge nur noch ins Grundbuch ein, wenn alles klar sei und die Baubewilligung vorliege.