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Kanton
12.03.2020
12.03.2020 11:10 Uhr

Frist verlängert für Bürgerversammlungen

St. Galler Gemeinden mit Bürgerversammlung erhalten eine neue Frist bis 20. Mai, um ihre Beschlüsse zu fassen.

Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus wird den Gemeinden mit Bürgerversammlung des Kantons St. Gallen für die Durchführung der Bürgerversammlung zur Beschlussfassung über das Budget, den Steuerfuss des Jahres 2020 und die Jahresrechnung des Jahres 2019 die Verlängerung der Frist bis 20. Mai 2020 gewährt.

Gemeinden, denen es nicht möglich ist, die Bürgerversammlung bis 20. Mai 2020 durchzuführen, ordnen für die unaufschiebbaren Geschäfte wie Budget, Steuerfuss und Rechnung eine Urnenabstimmung an.

OM, Kanton St. Gallen
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