Per 1. April 2020 starten im Kanton St.Gallen zwei neue Angebote, die schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen ein temporäres, stationäres Zuhause bieten können, dies teilt der Kanton mit. Nachdem im Frühling 2019 die Stiftung Ostschweizer Kinderspital im Einvernehmen mit dem Kanton beschlossen hatte, das «Schlupfhuus» per Ende März 2020 zu schliessen, wurden zwei neue Angebote durch andere private Trägerschaften aufgebaut.
Die Regierung habe sie als Notunterkünfte anerkannt, nachdem das Departement des Innern die Bewilligungen zum Betrieb der stationären Notfallplätze erteilte, heisst es in der Mitteilung weiter. «Mit deren Start Anfang April 2020 ergibt sich ein nahtloser Übergang vom bestehenden «Schlupfhuus» zu den neuen Angeboten», schreibt der Kanton.
Notunterkunft für Kinder und Jugendliche
Der St.Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene hat eine Notunterkunft (NUK) für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 17. Altersjahr aufgebaut, die unmittelbar gefährdet sind, schreibt der Kanton. Zum Startzeitpunkt stünden fünf Plätze zur Verfügung, bei Bedarf könnten kurzfristig auch mehr Plätze bereitgestellt werden. «Die stationäre Einrichtung bietet neben der Notaufnahme eine betreute Wohngruppe mit Tagesstruktur sowie Kriseninterventionen an», so der Kanton. In Zusammenarbeit mit dem jeweiligen familiären Bezugssystem, Behörden und externen Fachstellen übernehme die Unterkunft zudem die Fallkoordination. Ein Aufenthalt sei für maximal drei Monate möglich. In Notsituationen könne die Unterkunft über die Telefonnummer 071 525 00 05 kontaktiert werden.
Notfall- und Kriseninterventionsplätze für Säuglinge und Kleinkinder
Die Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St.Gallen (GHG) bietet neu Notfall- und Kriseninterventionsplätze für Säuglinge und Kleinkinder von 0 bis 6 Jahren an, die unmittelbar gefährdet sind, heisst es in der Mitteilung. «Das Angebot wurde aufgebaut, weil ein wachsender Bedarf an Notfallplätzen für diese Altersgruppe festgestellt wurde. Damit wird eine Versorgungslücke geschlossen», schreibt er Kanton.
Über das Jahr hinweg werde mit einem durchschnittlichen Bedarf von weniger als einem Platz gerechnet. Die betrieblichen Rahmenbedingungen der Einrichtung ermöglichten die notfallmässige Aufnahme von bis zu drei Kleinkindern gleichzeitig. Die stationäre Einrichtung biete neben der Notaufnahme ebenfalls eine betreute Wohnsituation mit Tagesstruktur sowie Krisenintervention an, so der Kanton weiter. In Zusammenarbeit mit dem familiären Bezugssystem, Behörden und externen Fachstellen übernehme die Unterkunft zudem die Fallkoordination. Der Aufenthalt eines Kleinkindes solle in der Regel nicht länger als vier Wochen dauern. In Notsituationen könne die Unterkunft über die Telefonnummer 071 242 08 90 kontaktiert werden.
Rund um die Uhr offen
Beide Angebote sind während 365 Tagen 24 Stunden geöffnet und können jederzeit notfallmässig schutzbedürftige Kinder aufnehmen, schreibt der Kanton. «Um für Kinder und Jugendliche einen möglichst hohen Schutz gewährleisten zu können, wird der Standort der Notfallunterkünfte nicht öffentlich bekannt gegeben», hält der Kanton fest. «Hilfesuchende erhalten rund um die Uhr über die beiden Telefonnummern Zugang zum Angebot. Die vom Amt für Soziales im Evaluations- und Aufbauprozess gesetzten Rahmenbedingungen sorgen für eine hohe Qualität der Betreuung», hält der Kanton fest. Neben dem stationären Notfallangebot stellten weiterhin verschiedene Dienstleistungsanbietende der Familienpflege (DAF) ergänzend spezialisierte Pflegefamilien zur Verfügung, die sich zur familiären Unterbringung in Notsituationen eignen.
«Schlupfhuus» stellt Betrieb ein
Die bisher von der Stiftung Ostschweizer Kinderspital betriebene Notunterkunft «Schlupfhuus» startete 2002 in St.Gallen mit acht Notfallplätzen. Sie habe vielen schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen einen zeitlich begrenzten sicheren Platz und die nötige Unterstützung zur Gestaltung der näheren Zukunft geboten, heisst es in der Mitteilung. «Für diesen wertvollen und unermüdlichen Einsatz für Kinder und Jugendliche in Notsituationen bedankt sich die Regierung bei der Leitung, dem Betreuungsteam und der Trägerschaft ausdrücklich», teilt sie mit.
Bis 31. März 2020 bleibe das «Schlupfhuus» Anlaufstelle für die stationäre Notunterbringung von Kindern und Jugendlichen und gewährleiste in Zusammenarbeit mit den neuen Anbietenden den nahtlosen Übergang.