Aktuelle Situation Schweiz
Positiv getestet: 14 336 Personen
Anzahl Tote: 257 Personen
Kanton St.Gallen: 365 Corona-Erkrankte und 5 Todesfälle
Positiv getestet: 14 336 Personen
Anzahl Tote: 257 Personen
Kanton St.Gallen: 365 Corona-Erkrankte und 5 Todesfälle
Die neusten Informationen in Kürze:
#CoronaInfoCH #Coronavirus
— BAG – OFSP – UFSP (@BAG_OFSP_UFSP) March 29, 2020
29.03 Aktueller Stand sind 14’336 laborbestätigte Fälle, 1123 mehr als am Vortag. https://t.co/RTWF8jbM2p pic.twitter.com/q4bYtORLa2
27. März 2020:
- 12'161 Fälle: Das BAG meldet am Freitag 12'161 bestätigte Fälle und 197 Tote. Das ist ein Anstieg von 1'390 innert 24 Stunden und eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den letzten Tagen. «Die hier veröffentlichen Zahlen beziehen sich auf Meldungen, die bis am frühen Morgen bei uns eingetroffen sind. Sie entsprechen in der Regel dem Datum der Probeentnahme durch die Ärztin/den Arzt», schreibt das BAG auf der offiziellen Homepage.
Auf der Webseite Corona-Data, wo man sich ausschliesslich auf die Daten der Kantone beruft, sind 12'073 Fälle und 198 Tote angegeben. Dort waren es am Vortag 11'781 bestätigte Corona-Erkrankte.
- Verschärfte Massnahmen möglich: Der Bundesrat kann den Kantonen im Kampf gegen das Coronavirus erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit bestimmter Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert. An seiner Sitzung vom 27. März 2020 hat er eine Anpassung der entsprechenden Verordnung beschlossen.
Wenn aufgrund der epidemiologischen Situation eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung besteht, kann der Bundesrat einem Kanton erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit ganzer Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen. Betriebe, die glaubhaft die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene erfüllen, können ihren Betrieb allerdings weiterführen.
Voraussetzung für ein Gesuch ist, dass im Kanton die Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung auch nach Unterstützung durch andere Kantone nicht mehr ausreichen. Voraussetzung ist auch, dass die betroffenen Wirtschaftsbranchen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sind, die Präventionsmassnahmen einzuhalten und nicht mehr voll funktionsfähig sind, weil Grenzgänger ausbleiben. Ausserdem müssen die Sozialpartner dem Entscheid zustimmen und die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie der Gesundheitseinrichtungen muss sichergestellt sein. Gehen die von einem Kanton getroffenen Massnahmen über die Ermächtigung des Bundesrates hinaus, so entfällt die Kurzarbeitszeitentschädigung des Bundes.
Hintergrund dieser Regelung ist ein Entscheid des Kantons Tessin, Betriebe und Baustellen für eine befristete Dauer zu schliessen. Der Bundesrat hatte am 20. März beschlossen, dass die Kantone lediglich einzelne Betriebe oder Baustellen schliessen können, welche die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene nicht einhalten.
Ansteckungen mit dem neuen Coronavirus in mehr als 180 Länder oder Regionen
Italien:Bestätige Fälle: mehr als 92 000 Personen
Verstorben: 10 023 Personen
Bestätige Fälle: mehr als 663 000 Personen
Verstorben: mehr als 30 000 Personen