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Kanton
07.04.2020

Unterstützung für Kulturschaffende

Für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen werden 100 Mio. Franken bereitgestellt, für Kulturvereine im Laienbereich 10 Millionen.
Für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen werden 100 Mio. Franken bereitgestellt, für Kulturvereine im Laienbereich 10 Millionen.
Die finanziellen Hilfen für den Kultursektor stehen bereit und können beantragt werden, wie es in einer Medienmitteilung des Bundes heisst.

Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ergänzt, heisst es in einer aktuellen Medienmitteilung des Bundes. Die speziellen Massnahmen seien in einer Verordnung (COVID-Verordnung Kultur) geregelt, welche auf zwei Monate befristet ist.

Eine erste Tranche von 280 Millionen Franken

Der Bund stellt zur Finanzierung der ergänzenden Massnahmen eine erste Tranche von 280 Millionen Franken zur Verfügung, die in drei Kategorien aufgeteilt wird:

  • Soforthilfen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen (100 Mio. CHF) und Kulturschaffende (25 Mio. Franken)
  • Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende (145 Mio. CHF)
  • Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich (10 Mio. CHF)

Die Richtlinien zur Umsetzung seien in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet worden. Sie stehen bereit und die Gesuche zu den ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor können eingereicht werden. Die finanziellen Hilfen können bei den Kantonen beziehungsweise dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden.

Weitere Informationen  sowie die jeweiligen Anlaufstellen sind auf der Website des Bundesamts für Kultur aufgeführt.

Linth24
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