Um die ordnungsgemässe Durchführung des Urnengangs auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen und bei dieser Durchführung den Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Mitglieder der Stimmbüros, vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu unterstützen, wurden in einer dringlichen Verordnung verschiedene Massnahmen erlassen:
- Die Stimmbüros können mit dem Auszählen von brieflichen Stimmabgaben bereits am Vortag der Wahl beginnen.
- Den Räten der Gemeinden wird ermöglicht, zusätzliche, temporäre Mitglieder des Stimmbüros zu wählen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass keine Mitglieder aus Risikogruppen gewählt oder für einen Einsatz im Stimmbüro aufgeboten werden.
- Um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu minimieren, ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne am 19. April 2020 ausnahmsweise nicht möglich. Zu beachten ist, dass teilweise bereits Stimmrechtsausweise gedruckt worden sind, welche die Urnenöffnungszeiten der Gemeinde enthalten. Die Urnenöffnungszeiten gelten mit dem Ausschluss der persönlichen Stimmabgabe nicht mehr, die Stimmrechtsausweise bleiben für die briefliche Stimmabgabe aber gültig.
Stille Wahl entfällt
Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Regierung vom 19. April 2020 sind bei der Staatskanzlei St.Gallen drei gültige Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden. Stille Wahl entfällt somit.