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Kanton
23.04.2020

35-Jähriger wegen Mordes angeklagt

(Symbolbild)
(Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen klagt einen 35-jährigen Algerier wegen Mordes und weiteren Delikte an. Es wird eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren beantragt.

Der Beschuldigte steht in Verdacht, am 13. Februar 2018 in der Gruppenunterkunft für rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber in Heiligkreuz (Gemeinde Mels), um ca. 11:30 Uhr, mit einem eigens dafür besorgten Küchenmesser 29 Mal auf einen damals 38-jährigen Ägypter eingestochen und ihm so todbringende Verletzungen zugefügt zu haben. Die Kantonspolizei St.Gallen konnte den Beschuldigten am gleichen Tag um 11:45 Uhr in Mels verhaften. Das Opfer verstarb am 14. Februar 2018 zufolge erheblichen Blutverlusts im Spital.

Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin geführte Untersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Anklage wegen Mordes, Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen rechtswidrigen Aufenthalts, mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.

20 Jahre Freiheitsstrafe
Es wird eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, eine Busse von CHF 500.00 sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren beantragt. Der Beschuldigte befand sich vom 13. Februar 2018 bis zum 3. Juli 2018 in Untersuchungshaft; seit dem 4. Juli 2018 ist er im vorzeitigen Strafvollzug.

Mann war der Polizei bekannt
In der Gruppenunterkunft Heiligkreuz befinden sich nur rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende welche ausreisen müssen. Der mutmassliche Täter war der Kantonspolizei St.Gallen wegen Vermögensdelikten bekannt. Nebst mehreren Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen standen auch die REGA, ein Notarzt und ein Rettungsteam im Einsatz. Für die Betreuung der Bewohner und Angestellten der Gruppenunterkunft wurde der Psychologische Dienst aufgeboten.

 

MIK/PD
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