Aufgrund der ausserordentlichen Lage, hat der Bundesrat in einer Verordnung vom 16. März 2020 erlassen, dass unsere Genossenschafter, unabhängig von den entsprechenden Regelungen in den Statuten, ihre Rechte auch auf dem schriftlichen Weg ausüben können.
Der Verwaltungsrat der Raiffeisenbank Schänis-Amden hat deshalb entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe, in Form einer Urabstimmung, Gebrauch zu machen.
Die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung werden unseren Mitgliedern voraussichtlich Ende Mai per Post zugestellt. Weitere Informationen zu den Abstimmungsthemen und Daten folgen in Kürze auf www.raiffeisen.ch/schaenis-amden.
Wir bedauern, dass wir Sie in diesem Jahr nicht in Weesen zu unserer traditionellen Generalversammlung begrüssen dürfen, freuen uns aber schon jetzt auf die nächste Generalversammlung, die voraussichtlich am 12. Mai 2021 in Schänis stattfinden wird.