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20.01.2024
22.01.2024 10:23 Uhr

Krankenkassen-Beitrag an Fitness

Wer ein Fitnessabonnement abschliesst, kann von verschiedenen Krankenkassen einen Beitrag an die Abo-Kosten erhalten. (Themenbild)
Wer ein Fitnessabonnement abschliesst, kann von verschiedenen Krankenkassen einen Beitrag an die Abo-Kosten erhalten. (Themenbild) Bild: activfitness.ch
Im Streben nach gesundem Lebensstil sind Viele bereit, in Fitnessabos zu investieren. Erfreulich für Fitness-Enthusiasten: Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Abo-Kosten.

Der Vergleichsdienst Comparis hat untersucht, welche Krankenkassen sich bei den Fitness Abos am grosszügigsten zeigen. Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten fürs Fitness-Abo ist der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung, denn die obligatorische Grundversicherung zahlt nichts an Ihr Abo.

Grosse Unterschiede bei der Beteiligung

Die Höhe der Kostenbeteiligung variiert je nach Zusatzversicherung. Einige Krankenkassen übernehmen nicht nur einen Teil der Fitnessabo-Kosten, sondern beteiligen sich auch an Ausgaben im Zusammenhang mit Fitnesskursen und Gesundheitsförderung. Dies schliesst Aktivitäten wie Aerobic-Kurse, Schwangerschaftsgymnastik und allgemeine prophylaktische Kurse ein. Einige Zusatzversicherungen gehen sogar so weit, Prämienverbilligungen für die Nutzung von Fitnesstrackern anzubieten.

Die finanzielle Unterstützung der Krankenkassen reicht dabei von 150 bis zu 900 Franken pro Jahr, abhängig von der gewählten Zusatzversicherung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass viele Krankenkassen die Zahlung auf maximal 50 bis 75 Prozent der jährlichen Fitnesskosten begrenzen, zusätzlich zur jeweiligen Höchstlimite.

Diese Beträge zahlen Krankenkassen pro Kalenderjahr bei bestehender Zusatzversicherung:

Krankenkasse Beitrag in CHF
Atupri max. 200 bzw. 300, je nach Zusatzversicherung
Axa max. 200 bzw. 300, je nach Zusatzversicherung
Concordia max. 200
CSS max. 500, je nach Zusatzversicherung
EGK max. 360
Glarner max. 150
Groupe Mutuel max. 200 bzw. 500, je nach Zusatzversicherung
Helsana max. 200
KPT max. 200
ÖKK max. 300
Rhenusana max. 500, je nach Zusatzversicherung
Sanitas max. 300 bzw. 400, je nach Zusatzversicherung
SLKK max. 300
Sumiswalder max. 100 bis 300, je nach Zusatzversicherung
Swica max. 300, im Kombi-Modell max. 900
Sympany max. 200 bzw. 300, je nach Zusatzversicherung
Visana max. 350

Irrtum und Änderungen vorbehalten.

Die Zusatzversicherung lohnt sich nicht immer

Nicht alle Fitness-Center werden von den Zusatzversicherungen akzeptiert. Viele Krankenkassen beteiligen sich nur, wenn das Fitness-Center über anerkannte Qualitätslabels verfügt, wie zum Beispiel Qualitop, Qualicert oder Fitness-Guide. Daher ist es ratsam, vor Abschluss einer Versicherungspolice zu prüfen, ob das bevorzugte Fitnessstudio von der Krankenkasse anerkannt wird.

Um von der Kostenübernahme zu profitieren, verlangen die Zusatzversicherungen in der Regel den Nachweis einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Dies erfordert je nach Versicherung die Vorlage der Abobestätigung, der Quittung sowie gegebenenfalls der Vertragskopie.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung ausschliesslich aufgrund der Fitnesskosten möglicherweise nicht wirtschaftlich ist. Die meisten Versicherer decken jedoch auch Beiträge an Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden. In Kombination mit diesen Leistungen kann der Abschluss einer Zusatzversicherung eine sinnvolle Investition in die Gesundheit sein. Daher empfiehlt es sich, die verschiedenen Policen im Vorfeld genau zu prüfen und die passende Versicherung für die individuellen Bedürfnisse auszuwählen.

Aarau24 / Linth24