Innenentwicklung wird ermöglicht
Der Inhalt des Sondernutzungsplanes steht in einem direkten Zusammenhang mit der Revision des Gemeindestrassenplanes: Durch die Festlegung von Baulinien für die Parzellen Nrn. 480, 1587, 1597, 1598, 1600, 1601, 1602, 1603 und 1634 wird die Einschränkung aufgrund der Klassierung der Eichenhofstrasse als Gemeindestrasse 3. Klasse und des damit verbundenen geltenden Strassenabstands verringert. Es entsteht ein Spielraum für die zukünftige Bebauung der betroffenen Parzellen und es wird eine Innenentwicklung ermöglicht.
Unterlagen öffentlich einsehbar
Im Rahmen der Mitwirkung gingen keinerlei Stellungnahmen ein. Der Sondernutzungsplan gelangt damit zur öffentlichen Auflage – und zwar in der Zeit vom 15. Januar bis 13. Februar 2024. Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss).
Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik «Neuigkeiten » auf der Gemeinde-Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden.