Der Gemeinderat hat am 12.07.2023 die Tempo-30-Zonen Tönierwis und Rotfarb genehmigt. Die Verkehrsanordnung dazu lag ab 22.08.2023 öffentlich auf. Daraufhin gingen fristgerecht fünf Einsprachen mit 94 Mitunterzeichnenden ein.
Im Wesentlichen bemängeln die Einsprechenden die Sinnhaftigkeit der verkehrsberuhigenden Elemente und der Eingangstore. Grundsätzlich wird aber die Einführung der Tempo-30-Zonen begrüsst.
Aufteilung der Verfahren
Das Einspracheverfahren gab dem Gemeinderat die erforderliche Zeit, Pläne für die Erstellung des Wendehammers Lindenstrasse zu erarbeiten.
Die Verfahren wurden daher wie folgt aufgeteilt:
- Im Mai wurde zur Mitwirkung für den Teilstrassenplan Erstellung Wendehammer Lindenstrasse eingeladen.
- Die Planverfahren für die Temp-30-Zonen werden für den Bereich Rotfarb und den Bereich Tönierwis separat durchgeführt, beginnend mit der Rotfarb.
Projekte nochmals überarbeitet
Aufgrund der Einsprachen wurden die Tempo-30-Projekte in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St. Gallen, Abteilung Verkehrssicherheit, nochmals überarbeitet. Dabei wurden im Teil Rotfarb die «Eingangstore» zur Tempo-30-Zone am Gasterweg und an der Mühlaustrasse angepasst.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit den Anpassungen das Projekt mehrheitsfähig ist und der Planauflage zugeführt werden kann.
Gestützt auf Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgek. StrG) hat der Gemeinderat Uznach am 15. Mai 2024 die «Tempo-30 Zone Rotfarb» für das Planverfahren genehmigt.
Auflage
Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen während 30 Tagen ab Dienstag, 18. Juni 2024, bis Mittwoch, 17. Juli 2024, im Rathaus II Uznach, Obergasse 24 (1. OG) auf. Sie können zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.
Sämtliche Unterlagen stehen Ihnen nachfolgend auch als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Einsprachefrist und -bedingungen
Einsprachen gegen die Tempo-30-Zone Rotfarb sind innert der Auflagefrist, d.h. bis Mittwoch, 17. Juli 2024, schriftlich und begründet der Gemeinde Uznach, Bereich Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730, einzureichen.
Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darzutun vermag. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.