Es ist nur ein Detail, aber eines, das für Autofahrer teuer werden kann. Ab dem 1. April 2025 wird der Tatbestand «Parkieren auf Privatgrund» nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren abgewickelt (was in der Regel moderate Bussen in der Höhe von 40, 60 oder 80 Franken nach sich zog), sondern im «ordentlichen Verfahren».
Automatische Verzeigung
Die Kantonspolizei St. Gallen bestätigte auf Anfrage, dass ab kommendem Monat das neue Regime gilt – und dann die Anzeigen direkt an die Staatsanwaltschaft übergeben werden und zu einer direkten Verzeigung führen.
Damit haben die Parksünder auch Spruch- und Schreibgebühren zu bezahlen – was die Geldstrafen schnell einmal um mehrere hundert Franken erhöht.