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Schänis
17.05.2025

Baubewilligungen gleich teuer

In Schänis kommt der Gebührentarif für Baubewilligungen vorläufig auch in der neuen Legislatur unverändert zur Anwendung. (Symbolbild)
In Schänis kommt der Gebührentarif für Baubewilligungen vorläufig auch in der neuen Legislatur unverändert zur Anwendung. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Der Gemeinderat Schänis hat den Gebührentarif für Baubewilligungen der Amtsdauer 2025/2028 erlassen und per sofort in Kraft gesetzt. Auf eine Tarifanpassung verzichtete er bewusst.

Der Gebührentarif für Baubewilligungen kommt vorläufig auch in der neuen Legislatur unverändert zur Anwendung. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Baubewilligungskommission den für die Amtsdauer 2025/2028 gültigen Gebührentarif für Baubewilligungen erlassen und sofort in Kraft gesetzt.

Auf eine Anpassung der einzelnen Tarifpositionen gegenüber dem in der vergangenen Legislatur gültigen Tarif verzichtete der Gemeinderat bewusst. Denn im Kontext mit dem Erlass des neuen Baureglementes soll die Gebührenhöhe umfassend geprüft und bei Notwendigkeit angepasst werden.

Gebührentarif für Baubewilligungen
Amtsdauer 2025/2028

Vom Gemeinderat Schänis erlassen am 3. Februar 2025

Bauermittlungsgesuche

Mit mündlichem Vorbescheid Fr. 200.00

Mit schriftlichem Vorbescheid

  • Minimalgebühr Fr. 400.00
  • Maximalgebühr Fr. 3'000.00

Wohnbauten

Einfamilienhaus Fr. 1'800.00

zusätzlich Einliegerwohnung Fr. 700.00

Zweifamilienhaus Fr. 3'000.00

Reihen EFH (mehr als zwei Häuser) pro Reihen EFH Fr. 1'500.00

Mehrfamilienhaus (ohne Tiefgarage)

  • bis und mit 3. Wohnung Fr. 4'000.00
  • jede weitere Wohnung Fr. 800.00

Neben-, An- und Umbauten

  • Minimalgebühr Fr. 250.00
  • Maximalgebühr Fr.  3'000.00

Garagen

Erster Einstellplatz Fr. 250.00

jeder weitere Einstellplatz Fr. 150.00

Nutzungs- und Zweckänderungen

Minimalgebühr Fr. 150.00

Maximalgebühr Fr. 1'500.00

Landwirtschaftliche Ökonomiegebäude

Minimalgebühr Fr. 250.00

Maximalgebühr Fr. 3'000.00

Zuschlag für Baubewilligungsverfahren ausserhalb Bauzone

Minimalgebühr Fr. 150.00

Maximalgebühr Fr. 1'500.00

Industrie- und Gewerbebauten

Minimalgebühr Fr. 300.00

Maximalgebühr Fr. 12'000.00

Leuchtreklamen

Bewilligung ohne Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 150.00

Bewilligung mit Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 300.00

Öltankanlagen (Neuanlagen und Anpassung von Altanlagen inkl. Abnahmekontrolle)

Minimalgebühr Fr. 400.00

Maximalgebühr Fr. 800.00

Kleine bauliche Veränderungen (Dachfenster, kl. Fassadenänderung etc.)

Im Meldeverfahren ohne Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 150.00

Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen (Beitrag der Gemeinde zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energie) keine Gebühr

Abbruchbewilligungen

Ohne Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 150.00

Mit Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 300.00

Geländeauffüllungen zur Verbesserung der Bewirtschaftung (< 5'000 m³)

Minimalgebühr Fr. 300.00

Maximalgebühr Fr. 6'000.00

Verlängerung der Geltungsdauer einer Baubewilligung

Um zwei Jahre (nach Art. 148 PBG) Fr. 250.00

Bauanzeigen/Übermittlung Baueinsprache

Pro Adresse Fr. 20.00

Übrige Gebühren

Abweisung Baugesuchs- und Rechtsmittelverfahren nach Aufwand

Sondernutzungspläne; Planverfahren nach Strassengesetz nach Aufwand

Korrekturen/Änderungen von Baubewilligungen nach Aufwand

Rückzug des Baugesuchs nach Aufwand

Einspracheentscheid

Minimalgebühr Fr. 150.00

Maximalgebühr Fr. 5'000.00

Wird einer Einsprache durch den Gemeinderat nicht stattgegeben, so wird dem Gesuchsteller bezüglich Einspracheentscheid keine Gebühr belastet.

Depotzahlung zur Durchsetzung von Art. 36 des Baureglements (Baukontrollen)

gemäss Beschlussfassung vom 8. Februar 2010 (Geschäft Nr. 1057) Fr. 2'000.00

Die Gebühren von Bewilligungen für landwirtschaftliche Ökonomiegebäude sowie für Industrie- und Gewerbebauten werden zu 3 Promille der Bausumme (ohne Landerwerb) berechnet, sofern diese höher als die Minimalgebühren sind. Für die übrigen Positionen, welche eine Definition von Minimal- bzw. Maximalgebühren aufweisen, richtet sich die Gebührenhöhe nach dem verursachten Aufwand.

Aufwendungen im Zusammenhang mit widerrechtlich (ohne Baubewilligung) erstellten Bauten und Anlagen sowie baupolizeiliche Aufwendungen werden nach Aufwand verrechnet.

Augenscheine und die Ergänzung unvollständiger Baugesuche werden nach Aufwand verrechnet.

Sämtliche Kosten Dritter für die Prüfung des Baugesuches, die Bewilligung und Abnahme von Bauten und Anlagen, (z.B. kantonale Ämter, Geometer für die Prüfung der Bauvisiere und des Niveaupunktes, Gemeindestelle für Abwasserkontrolle, für baulichen Zivilschutz, für Energie, Feuerschutzbeamter, Tankkontrolle) sowie für Gutachten von Fachstellen werden dem Gesuchsteller zusätzlich zu den vorgenannten Gebühren in Rechnung gestellt.

Gemeinderat Schänis/LinthSicht / Redaktion Linth24