Gebührentarif für Baubewilligungen
Amtsdauer 2025/2028
Vom Gemeinderat Schänis erlassen am 3. Februar 2025
Bauermittlungsgesuche
Mit mündlichem Vorbescheid Fr. 200.00
Mit schriftlichem Vorbescheid
- Minimalgebühr Fr. 400.00
- Maximalgebühr Fr. 3'000.00
Wohnbauten
Einfamilienhaus Fr. 1'800.00
zusätzlich Einliegerwohnung Fr. 700.00
Zweifamilienhaus Fr. 3'000.00
Reihen EFH (mehr als zwei Häuser) pro Reihen EFH Fr. 1'500.00
Mehrfamilienhaus (ohne Tiefgarage)
- bis und mit 3. Wohnung Fr. 4'000.00
- jede weitere Wohnung Fr. 800.00
Neben-, An- und Umbauten
- Minimalgebühr Fr. 250.00
- Maximalgebühr Fr. 3'000.00
Garagen
Erster Einstellplatz Fr. 250.00
jeder weitere Einstellplatz Fr. 150.00
Nutzungs- und Zweckänderungen
Minimalgebühr Fr. 150.00
Maximalgebühr Fr. 1'500.00
Landwirtschaftliche Ökonomiegebäude
Minimalgebühr Fr. 250.00
Maximalgebühr Fr. 3'000.00
Zuschlag für Baubewilligungsverfahren ausserhalb Bauzone
Minimalgebühr Fr. 150.00
Maximalgebühr Fr. 1'500.00
Industrie- und Gewerbebauten
Minimalgebühr Fr. 300.00
Maximalgebühr Fr. 12'000.00
Leuchtreklamen
Bewilligung ohne Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 150.00
Bewilligung mit Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 300.00
Öltankanlagen (Neuanlagen und Anpassung von Altanlagen inkl. Abnahmekontrolle)
Minimalgebühr Fr. 400.00
Maximalgebühr Fr. 800.00
Kleine bauliche Veränderungen (Dachfenster, kl. Fassadenänderung etc.)
Im Meldeverfahren ohne Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 150.00
Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen (Beitrag der Gemeinde zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energie) keine Gebühr
Abbruchbewilligungen
Ohne Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 150.00
Mit Anzeige- und Auflageverfahren Fr. 300.00
Geländeauffüllungen zur Verbesserung der Bewirtschaftung (< 5'000 m³)
Minimalgebühr Fr. 300.00
Maximalgebühr Fr. 6'000.00
Verlängerung der Geltungsdauer einer Baubewilligung
Um zwei Jahre (nach Art. 148 PBG) Fr. 250.00
Bauanzeigen/Übermittlung Baueinsprache
Pro Adresse Fr. 20.00
Übrige Gebühren
Abweisung Baugesuchs- und Rechtsmittelverfahren nach Aufwand
Sondernutzungspläne; Planverfahren nach Strassengesetz nach Aufwand
Korrekturen/Änderungen von Baubewilligungen nach Aufwand
Rückzug des Baugesuchs nach Aufwand
Einspracheentscheid
Minimalgebühr Fr. 150.00
Maximalgebühr Fr. 5'000.00
Wird einer Einsprache durch den Gemeinderat nicht stattgegeben, so wird dem Gesuchsteller bezüglich Einspracheentscheid keine Gebühr belastet.
Depotzahlung zur Durchsetzung von Art. 36 des Baureglements (Baukontrollen)
gemäss Beschlussfassung vom 8. Februar 2010 (Geschäft Nr. 1057) Fr. 2'000.00
Die Gebühren von Bewilligungen für landwirtschaftliche Ökonomiegebäude sowie für Industrie- und Gewerbebauten werden zu 3 Promille der Bausumme (ohne Landerwerb) berechnet, sofern diese höher als die Minimalgebühren sind. Für die übrigen Positionen, welche eine Definition von Minimal- bzw. Maximalgebühren aufweisen, richtet sich die Gebührenhöhe nach dem verursachten Aufwand.
Aufwendungen im Zusammenhang mit widerrechtlich (ohne Baubewilligung) erstellten Bauten und Anlagen sowie baupolizeiliche Aufwendungen werden nach Aufwand verrechnet.
Augenscheine und die Ergänzung unvollständiger Baugesuche werden nach Aufwand verrechnet.
Sämtliche Kosten Dritter für die Prüfung des Baugesuches, die Bewilligung und Abnahme von Bauten und Anlagen, (z.B. kantonale Ämter, Geometer für die Prüfung der Bauvisiere und des Niveaupunktes, Gemeindestelle für Abwasserkontrolle, für baulichen Zivilschutz, für Energie, Feuerschutzbeamter, Tankkontrolle) sowie für Gutachten von Fachstellen werden dem Gesuchsteller zusätzlich zu den vorgenannten Gebühren in Rechnung gestellt.