Der höchste Souverän in der Schweiz, in jeder Gemeinde ist die Bevölkerung. Über Jahrhunderte wurde dieses Recht erkämpft und viele Erdenbürger beneiden die Schweiz und ihre Gemeinden um unsere direkte Demokratie! Diese Grundrechte gilt es in jedem Fall und in jeder Krise aufrecht zu erhalten.
In jeder Krise muss aber das «politische» Leben weitergehen und es müssen eventuell unpopuläre Entscheide gefällt werden. Dennoch ist zwingend, genauestens darauf zu achten, dass die Grundrechte der Bevölkerung, darunter fallen unter anderem die direkte Demokratie und freie Meinungsäusserung, nicht beschnitten und eingeschränkt werden.
Die grosse Gefahr die Demokratischen Rechte zu verletzen, besteht in der jetzigen Krise, vorwiegend in kommunalen Wahlen und Gemeindeversammlungen. Die Verantwortlichen der Gemeinde Schänis haben sich monatelang (wenn nicht jahrelang) auf kommunale Geschäfte vorbereitet, und nun sollten die Versammlungen verschoben werden? Es muss doch weitergehen? Zum Glück sagt das «Notrecht» aus, dass über unaufschiebbare Geschäfte schriftlich abgestimmt werden kann. Also alles gut?
Aber: Wie viele kommunale Geschäfte wurden, gegen die Meinung des Gemeinderates, durch eine flammende Rede aus der Bevölkerung gekippt? Wer beurteilt, was sogenannte unaufschiebbare Geschäfte sind? Wird mit einem solche Verhalten nicht bewusst die Demokratie umgangen? Bewusst sicher nicht?
Aber: Es gibt ausserhalb Schänis Gemeinden, welche aufgrund der Krise die Gemeindegeschäfte inkl. Rechnungsablage verschieben! So kann die Bevölkerung ihr urdemokratisches Recht wahrnehmen und an einer Gemeindeversammlung ihre Voten vorbringen! Wir sind der Meinung, dass nachfolgende Geschäfte nicht unaufschiebbar sind und verschoben werden können und so die demokratischen Rechte der Schänner Bevölkerung gewährt bleiben.
- Gutachten und Antrag zur Sanierung des Gemeindehauses.
- Gutachten und Antrag zum Ersatzbau einer Brücke über den Maseltrangerbach.
- Gutachten und Antrag zum I Nachtrag der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schänis von 30. März 2012 (Schulführungsmodell).
- Gutachten zum II. Antrag der Gemeindeordnung vom 30. März 2020 (Finanzbefugnis).
Das wäre doch eine Möglichkeit, wenn nicht die ganze Gemeindeversammlung verschoben werden könnte, Geschäfte der Gemeindeversammlung demokratisch abzuwickeln?
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!