Der Gemeinderat Gommiswald hat ein neues Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen erlassen. Durch den Erlass werden die bisherigen Reglemente der ehemaligen drei Gemeinden aufgehoben.
Ein neues Reglement wurde infolge gesetzlicher Änderungen auf Bundesstufe erforderlich. Infolge der Gesetzesanpassung besteht neu die Pflicht, Holzfeuerungsanlagen bis 70 kW regelmässig zu prüfen bzw. entsprechende Messungen durchzuführen. Die Zuständigkeit wurde dafür den politischen Gemeinden auferlegt.
Mit dem Erlass des neuen Reglements wurde nun die Gesetzesänderung berücksichtigt. Das Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses wird vom 28. Februar bis 8. April 2022 durchgeführt.