Für diese Referendumsvorlage gilt das fakultative Referendum gemäss Art. 36 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (sGS731.1) und Art. 13 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Benken.
Gegenstand ist der Teilzonenplan Dorfdreieck mit Planungsbericht, vom Gemeinderat Benken erlassen am 7. Dezember 2021. Die öffentliche Auflage nach Art. 41 Abs. 1 PBG erfolgte vom 19. Januar 2022 bis 17. Februar 2022.
40-tägige Referendumsfrist und Quorum von 300 Unterschriften
Die zugehörige Referendumsfrist dauert vom 14. März 2022 bis und mit 22. April 2022 (40 Tage).
Die öffentliche Auflage findet im Vorraum der Gemeindeverwaltung Benken statt.
Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumbegehrens beträgt 300 gültige Unterschriften.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Benken, Zentrumplatz 2, 8717 Benken einzureichen.