Der Gemeinderat von Weesen definierte die Regeln für diesen zweiten Wahlgang in Übereinstimmung mit dem kantonalen Wahlgesetz.
Der zweite Wahlgang ist auf den 12. März 2023 angesetzt worden.
Eingabefrist bis am 13.Dezember
Die Wahlvorschläge für diesen Wahlgang sind der Gemeindekanzlei Weesen bis spätestens Dienstag, 13. Dezember 2022, 16.30 Uhr, zu übergeben.
Gemäss Art. 29 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen kommt eine Stille Wahl zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Das heisst, dass wenn nur ein einzige/r Kanditat/in einen gültigen Wahlvorschlag einreicht, ist keine Wahl mehr erforderlich, sondern gilt diese/r als gewählt.
Die Formulare Wahlvorschlag und Zustimmungserklärung stehen hier zum Download bereit.