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Gommiswald
11.01.2023
11.01.2023 17:44 Uhr

Verantwortliche der Älpli-Corona-Veranstaltung verurteilt

Seit 2 Jahren beschäftigt die Veranstaltung vom 6. März 2021 die Gerichtsbarkeit
Seit 2 Jahren beschäftigt die Veranstaltung vom 6. März 2021 die Gerichtsbarkeit Bild: zVg
Das Kreisgericht See-Gaster hat die drei Hauptverantwortlichen einer während Corona verbotenen Veranstaltung im Gommiswalder Restaurant «Älpli» schuldig gesprochen.

Dreimal schuldig: So lautet die Bilanz für die damalige «Älpli»-Wirtin, den Hauptorganisator und einen Referenten einer dazumal aufgrund der  Corona -Massnahmen als verboten eingestuften  Veranstaltung in Gommiswald.

Knapp zwei Jahre sind seither verstrichen. Am Dienstag ist es nun im Joner «Kreuz» zur Verhandlung vor dem Kreisgericht See-Gaster gekommen.

Kritik am Verhandlungsort

Zu Beginn der Verhandlung wurde die Wahl des Verhandlungsorts vom Organisator der Veranstaltung kritisiert und dessen Rechtmässigkeit in Abrede gestellt. Nur eine der Beschuldigten wurde anwaltlich verteidigt, die anderen beiden erschienen ohne Beizug einer Vertretung.

Kritik am Vorgehen der Behörden

Die durch die anwaltliche Verteidigung bei der Beweisführung in ihrem Rechtsbegehren aufgezeigten Punkte boten Einblick in die aus Sicht des Anwalts zum Teil dilettantische Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft und der von ihr beauftragten Ermittlungsbehörden. Daraus folgernd stellten zwei der Beschuldigten Anträge auf Freispruch in allen Punkten, die dritte Partei machte geltend, als Mensch und nicht als Person/Sache anwesend zu sein,  enthielt sich jeglicher Äusserungen und verlies den Verhandlungsort während der Urteilsverkündung. 

Im Gegensatz zu Verhandlungen gegen vermeintliche Gäste, bei denen viele freigesprochen oder deren Verfahren eingestellt wurden, kam es gegen alle drei Beschuldigten zu Verurteilungen mit Bussen. Der einzige Freispruch betraf eine «Missachtung der Gesichtsmasken-Tragepflicht».

Staatsanwaltschaft muss Geld zurückerstatten

Die Beschlagnahmung von Geld aus dem Restaurant durch die Staatsanwaltschaft erachtete das Gericht als unzulässig. Der Betrag in Höhe von ca. 3000 Fr. wird der Wirtin vollumfänglich an deren Busse und Verfahrenskosten angerechnet. 

Die Strafen im Einzelnen

Wirtin: 1'200 Franken Busse; 4'160 Franken Verfahrenskosten (minus 10%, weil sie nicht zu 100% schuldig sei); bedingte Geldstrafe von 600 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren.

Hauptorganisator: Bussen von über 5'000 Franken.

Hauptredner: Bussen von 4'000 Franken und Einzug des bei der Veranstaltung gesammelten Geldes.

Die Wirtin kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die beiden Anderen liessen dies noch offen. Die nächste Instanz wäre dann das Kantonsgericht.

Markus Arnitz, Linth24