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Weesen
18.04.2023

Einbürgerungsgesuch: Öffentliche Auflage

Am 16. März 2023 hat die Gemeinde Weesen eine Aufnahmen beschlossen (Symbolbild).
Am 16. März 2023 hat die Gemeinde Weesen eine Aufnahmen beschlossen (Symbolbild). Bild: Linth24
Der Einbürgerungsrat Weesen hat im März einer neuen Person das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Weesen erteilt. Das Dossier liegt bis zum 16. Mai 2023 öffentlich auf.

Der Einbürgerungsrat Weesen hat Schlede Friedemann Jörn, geb. 10.04.1972, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Büelstrasse 2, Weesen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Weesen erteilt.

Das Dossier liegt während 30 Tagen, d.h. vom 17. April 2023 bis 16. Mai 2023, bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 23, öffentlich auf. Für die Einsicht in das Auflagedossier ist mit der Gemeinderatskanzlei, Tel. 058 228 76 04, ein Termin zu vereinbaren.

Stimmberechtigte Personen der Politischen Gemeinde Weesen können während der Auflagefrist Einsicht in das Auflagedossier nehmen und gegen den Einbürgerungsbeschluss schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Die Einsprache ist innert der Auflagefrist dem Einbürgerungsrat Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen, einzureichen.

LinthSicht, Nr.93/April 2023