Der Gemeinderat Uznach teilt Folgendes mit:
- Vier von fünf Bereichsleitungen sind mittlerweile besetzt. Damit ist es an der Zeit, das neue Organigramm und damit die neuen Bereiche einzuführen.
- Auf Vorschlag der Verwaltungskommission hin hat der Gemeinderat eine Geschäftsordnung für die Leitungskonferenz verabschiedet. Diese überträgt den Bereichsleitungen nicht nur die operative Verantwortung über ihren Bereich. Sie fordert auch auf, die Aufgaben effizient zu erfüllen und auf gesellschaftliche Veränderungen sachgemäss zu reagieren. Für die Bürgerschaft neu wird sein, dass die Leitungen – in wichtigen Angelegenheiten selbstverständlich in Absprache mit dem Gemeindepräsidenten – ihre Bereiche gegen aussen auch selber vertreten.
- Die Geschäftsordnung und die noch anzupassende Finanzkompetenz-Regelung statten die Bereichsleitungen mit weitgehenden Kompetenzen aus. Nur so kann erreicht werden, dass die Verwaltungsreorganisation die gewünschte Wirkung erzielt: Die Ratstätigkeit wird von operativen Geschäften entlastet, und die Verwaltungsarbeit wird effizienter.
- Die hohe Selbstverantwortung zusammen mit den weitgehenden Kompetenzen erlaubt einen grossen Gestaltungs- und Handlungsspielraum. Dieser soll im Sinn des «service public» zum Wohl der ganzen Gemeinde Uznach genutzt werden. Daraus ergeben sich viele Berührungspunkte mit der Bevölkerung. Diese erfordern eine hohe Sensibilität im Umgang mit möglichen Interessens- und anderen Konflikten sowie eine offene Fehlerkultur.
- Die Bereichsleitenden treffen sich regelmässig unter dem Vorsitz des Gemeindepräsidenten zur Leitungskonferenz. Dabei werden die bereichsübergreifende Verwaltungstätigkeit koordiniert und optimale Abläufe sichergestellt.
Weisungen zur Anstellung von Mitarbeitenden
- Passend zum Thema Geschäftsordnung für Bereichsleitungen hat der Gemeinderat an derselben Sitzung die Weisungen für die Anstellung von Mitarbeitenden überarbeitet. Diese gelten für das ständige Personal der gesamten Gemeindeverwaltung inkl. Schule.
- Die Weisungen bestimmen einen einheitlichen Rekrutierungsablauf von der Stellenausschreibung über das Ausstellen des Arbeitsvertrags bis zur Kommunikation. Dabei wird neu festgelegt, wer im neuen Organigramm die Vorstellungsgespräche nach welchem Muster führt und wer für die Anstellungen verantwortlich ist.