Für die Erschliessung der Wohnhäuser im Gebiet Frohe Aussicht wurde einst die Strasse Frohe Aussicht als Gemeindestrasse 3. Klasse genehmigt und gebaut. Die westliche Verlängerung der Strasse mit Wendeanlage wurde ebenfalls als Gemeindestrasse 3. Klasse genehmigt, jedoch nicht gebaut. Die Strasse Frohe Aussicht weist heute in einzelnen Aspekten einen nicht mehr zeitgemässen Standard auf. Sie ist sehr schmal, und es fehlen weitgehend Kreuzungs- und Wendemöglichkeiten. Die Verkehrssicherheit ist nur beschränkt gegeben.
Damit bauliche Erweiterungen resp. zusätzliche Wohnbauten entlang der Strasse Frohe Aussicht möglich werden, muss eine hinreichende Erschliessung sichergestellt werden. Dazu sind nötig:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verbreiterung der Strasse, Ausbau Einmündungsbereich in Rickenstrasse sowie Schaffung von verkehrsberuhigenden Massnahmen
- Schaffung einer Wendemöglichkeit
- Umklassierung in eine Gemeindestrasse 2. Klasse.
Das Strassenprojekt wurde vorgängig mit den betroffenen Grundeigentümerschaften besprochen, und auch die Kostenanteile wurden auf Basis einer nachbarrechtlichen Vereinbarung durch die erschlossenen Grundeigentümerschaften ausgehandelt.
Mit der geplanten Aufklassierung in eine Gemeindestrasse 2. Klasse würde sich der Strassenabstand für Hauptbauten nach Art. 26 Baureglement von 3 m auf 4 m vergrössern. Für An- und Nebenbauten verbleibt der Strassenabstand bei 3 m. Im Sinn einer besseren Überbaubarkeit der angrenzenden Grundstücke sowie der Gleichbehandlung / des Besitzesschutzes soll für alle anstossenden Grundstücke eine Baulinie für Bauten und Anlagen mit einem Abstand von 3 m zur projektierten Strassengrenze in einem Baulinienplan festgesetzt werden. Der Sondernutzungsplan unterliegt dem Planverfahren und bildet Bestandteil des Strassenbauprojekts.