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Uznach
25.07.2023
25.07.2023 15:46 Uhr

Strassenausbau Frohe Aussicht

Gemeindestrassenplan Stand Juni 2023 mit Gemeindestrasse 3. Klasse Frohe Aussicht (Nr. 3.47).
Gemeindestrassenplan Stand Juni 2023 mit Gemeindestrasse 3. Klasse Frohe Aussicht (Nr. 3.47). Bild: Gemeinde Uznach
Die Strasse im Gebiet Frohe Aussicht ist für heutige Standards zu schmal und bietet zu wenig Verkehrssicherheit. Nun bringt der Uzner Gemeinderat ein Ausbauprojekt zur Mitwirkung.

Für die Erschliessung der Wohnhäuser im Gebiet Frohe Aussicht wurde einst die Strasse Frohe Aussicht als Gemeindestrasse 3. Klasse genehmigt und gebaut. Die westliche Verlängerung der Strasse mit Wendeanlage wurde ebenfalls als Gemeindestrasse 3. Klasse genehmigt, jedoch nicht gebaut. Die Strasse Frohe Aussicht weist heute in einzelnen Aspekten einen nicht mehr zeitgemässen Standard auf. Sie ist sehr schmal, und es fehlen weitgehend Kreuzungs- und Wendemöglichkeiten. Die Verkehrssicherheit ist nur beschränkt gegeben.

Damit bauliche Erweiterungen resp. zusätzliche Wohnbauten entlang der Strasse Frohe Aussicht möglich werden, muss eine hinreichende Erschliessung sichergestellt werden. Dazu sind nötig:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verbreiterung der Strasse, Ausbau Einmündungsbereich in Rickenstrasse sowie Schaffung von verkehrsberuhigenden Massnahmen
  • Schaffung einer Wendemöglichkeit
  • Umklassierung in eine Gemeindestrasse 2. Klasse.

Das Strassenprojekt wurde vorgängig mit den betroffenen Grundeigentümerschaften besprochen, und auch die Kostenanteile wurden auf Basis einer nachbarrechtlichen Vereinbarung durch die erschlossenen Grundeigentümerschaften ausgehandelt.

Mit der geplanten Aufklassierung in eine Gemeindestrasse 2. Klasse würde sich der Strassenabstand für Hauptbauten nach Art. 26 Baureglement von 3 m auf 4 m vergrössern. Für An- und Nebenbauten verbleibt der Strassenabstand bei 3 m. Im Sinn einer besseren Überbaubarkeit der angrenzenden Grundstücke sowie der Gleichbehandlung / des Besitzesschutzes soll für alle anstossenden Grundstücke eine Baulinie für Bauten und Anlagen mit einem Abstand von 3 m zur projektierten Strassengrenze in einem Baulinienplan festgesetzt werden. Der Sondernutzungsplan unterliegt dem Planverfahren und bildet Bestandteil des Strassenbauprojekts.

  • Ausschnitt aus dem Teilstrassenplan Frohe Aussicht (Nr. 2.59) für Ausbau und Umklassierung. Bild: Brunner + Partner AG / Gemeinde Uznach
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  • Ausschnitt aus dem Sondernutzungsplan Baulinienplan «Frohe Aussicht» mit neuem Baulinienverlauf (rot). Bild: Brunner + Partner AG / Gemeinde Uznach
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Mitwirkung der Bevölkerung: 25. Juli bis 23. August 2023

Da gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz und Art. 34 Planungs- und Baugesetz sowie Art. 33bis Strassengesetz sämtliche Nutzungspläne der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt Sie, liebe Uznerinnen und Uzner, der Gemeinderat ein,

  • sich mit dem Teilstrassenplan «Frohe Aussicht (Nr. 2.59) – Ausbau und Umklassierung» sowie mit dem Sondernutzungsplan «Baulinienplan Frohe Aussicht» auseinanderzusetzen,
  • die entsprechenden Berichte und Pläne unter uznach.ch/Aktuelles/Medienmitteilungen oder bei der Abteilung Hochbau Uznach, Obergasse 24, einzusehen und
  • sich in der Folge während 30 Tagen ab 25. Juli 2023 bis 23. August 2023, schriftlich vernehmen zu lassen an hochbau@uznach.ch oder Gemeinde Uznach, Abteilung Hochbau, Obergasse 24, 8730 Uznach.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden der Teilstrassen- und der Sondernutzungsplan inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden. Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

Die Unterlagen finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten.

Gemeinderat Uznach / Linth24