Der Gemeinderat Uznach hat das Friedhofreglement aus dem Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit Vertreterninnen und Vertretern des Bestattungsamts, des Bestattungsdienstes, der Kirchen sowie der Bildhauer- und Steinmetz-Gilde überarbeitet und neu erlassen. Ebenfalls wurden die diesbezüglichen Weisungen und der Gebührentarif an die heutigen Gegebenheiten angepasst.
Auflage nach Herbstferien
Das revidierte Friedhofs- und Bestattungsreglement soll nach den Herbstferien während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden. Die Publikation erfolgt über www.publikationen.sg.ch.
400 Stimmberechtigte können innert dieser 30 Tage schriftlich verlangen, dass das Reglement der Bürgerschaft zur Urnenabstimmung unterbreitet wird.